Was darf das Jobcenter mit der RV verrechnen?
Guten Abend,
bezüglich meiner Frage konnte ich nichts genaues finden. Mein Mann hat 3 Monate Hartz IV bezogen. Ich habe rückwirkend eine EM-Rente erhalten. Die Nachzahlung wurde noch nicht ausgezahlt. Nun haben wir die Berechnung des Erstattungsanspruchs erhalten, die wir nicht nachvollziehen können. Ich tauche in der BG auf aber ohne Einkommen.
Erste Rentenzahlung erfolgte erst Ende Februar, da war Hartz 4 schon beendet. Doch der Betrag erscheint mir zu hoch, was das Jobcenter von der RV fordert.
Meine EM-Rente ist gering. Was darf das Jobcenter denn von der RV zurück fordern? Wo kann ich das nachlesen, was fließt in die Berechnung ein? Ich dachte das was in der BG für mich berechnet wird, darf auch zurück gefordert werden. Freue mich über Aufklärung. Vielen Dank!
1 Antwort
Nun haben wir die Berechnung des Erstattungsanspruchs erhalten, die wir nicht nachvollziehen können. Ich tauche in der BG auf aber ohne Einkommen.
Schmunzel .... aber auch für Dich wurden doch Leistungen - sprich Regelsatz + anteilige Kosten der Unterkunft gewährt, da Dein Mann Deinen Unterhalt nicht sicherstellen konnte, ergo findet im Nachhinein eine Verrechung dieser Leistungen für den Zeitraum statt.
Sind Deine Retenbezüge höher als Dein Bedarf, so werden diese ( soweit notwendig ) auch für den Unterhalt Deines Mannes herangezogen.
Ah ok, bin da nicht so wirklich durchgestiegen, kann es aber so verstehen.