Kann ich als Hartz 4 Empfänger eine kurzfristige Beschäftigung antreten?
Guten Tag, ich habe im Januar zum ersten Mal einen ALG II Antrag gestellt und heute meine erste Auszahlung (Nachzahlung+Mai) bekommen. Beziehe den vollen Satz von 404€ und könnte nun Anfang Mai eine kurzfristige Beschäftigung antreten. Ich kenne mich leider überhaupt nicht aus und würde deshalb gerne vorweg wissen, ob ich überhaupt eine kurzfristige Beschäftigung antreten darf, bei der ich die 450€ Grenze im Monat überschreite. Kennt sich damit Jemand genauer aus?
Viele Liebe Grüße und Danke schon mal im Vorraus Christine
1 Antwort
Glückwunsch, das ist doch super. ..;-)
Selbstverständlich trittst Du die Arbeit an und verdienst damit wieder eigenes Geld.
Beim Jobcenter musst Du jedoch diesen Job sofort per Änderungsmitteilung melden. Je nach dem wie hoch dein Verdienst ist, wird dieser z.T. angerechnet. Übersteigt der Verdienst aus deiner Arbeit den ausgerechneten ALG2-Satz (Grundbedarf + Miete) dann fällst Du aus dem ALG2-Bezug heraus und musst deinen Lebensunterhalt alleine aus deinem Lohn bestreiten.
Langt der Verdienst nicht, dann wirst Du anteilig weiterhin ALG2-Leistungen erhalten.
Hier noch ein entsprechender Rechner, damit Du das auch selbst ausrechnen kannst: http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html