Geldgeschenk problemlos zurückschicken?
Hallo.
Ich beziehe ALG2. Zu Weihnachten hab ich ein großzügiges Geldgeschenk von Verwandten bekommen, in bar und durch jemand anderen überbracht. Es ist zu viel Geld, als dass ich es mit gutem Gewissen annehmen kann (Ich hab noch nen Minijob und komme gut über die Runden). Aufgrund der aktuellen Lage kann ich das Bargeld nicht problemlos zurückgeben.
Nun meine Frage: Kann ich das Geld (ein paar 100€) einfach an meine Verwandten überweisen ohne Probleme mit dem Jobcenter zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Schon allein aus weiser Voraussicht, würde ich an Deiner Stelle diesen geschenkten Gaul nicht in in seinen Reitstall zurückbringen.
Wenn Du heute in Deiner Situation (ALG2 plus Minininijöbchen = gut über die Runden???) Geldgeschenke verwehrst und die Verwandten damit ziemlich vor den Kopst stösst, wirst Du von der Seite aus in Zukunft erst recht keine monitäre Unterstützung mehr erwarten können. Die denken dann: ist bei Dir eh vergebene Liebesmühe oder auch: Ist die so doof oder tut die nur so?
Im übrigen kannst Du das Geld einfach unterm Kopfkissen oder so sparen, denn eine spätere Arbeitsaufnahme geht erfahrungsgemäß immer ins Geld: neue Kleidung, Fahrtkosten, technische Ausrüstung usw. usf.
Es ist sehr unklug - weil kurzsichtig - in Deiner Situation ein hier unberechtigtes schlechtes Gewissen zu haben. Gute Chancen soll man nutzen!
Think simple - kompliziert wirds eh von allein.
Willst Du das Bargeld dazu etwa auf das Konto einzahlen?
Das wäre eine schlechte Idee. Das Jobcenter läßt sich ab und zu die Kontoauszüge vorlegen und könnte dann zu der Fehlinterpretation kommen, dass Du Geld schwarz verdient hast.
Natürlich läßt sich so etwas aufklären, aber wieso sollte man sich derartigen Ärger ohne Notwendigkeit antun?
DH ‼️so ähnlich hatte ich es anfangs auch formuliert, dann weggelassen - bevor Maßregelungen folgen 🙏
😴... Fragen gibt es, die hätte man besser gar nicht gestellt 😏
Sehr gut möglich..... warum willst du dir unnötige Rechtfertigungen aufhalsen 🤷♀️
Wenn du es nicht selbst brauchst, gib es weiter, Bedürftige gibt es genug ‼️
Meine Frage ist, ob das Jobcenter private Überweisungen an andere beanstandet.
Und wenn das liebe Geld doch unsinnigerweise unbedingt wieder den Weg zurück zum Empfänger gehen soll, dann mit Einschreiben WERT und selbstverständlich - wie bereits mehrfach erläutert - nicht per Überweisung :
https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/kuendigung-abo-themen/geld-verschicken.html
Keine gute Idee .... spätestens beim nächsten Weiterbewilligungsantrag wirst Du diese (Bar-)Einzahlung gegenüber dem JC erklären müssen.
Deine Verwandten, die Dir Gutes tun wollten, haben vorausgedacht und Dir deshalb dieses Geldgeschenk in Bar überreicht.
Dein Gewissen in aller Ehre 🙏 aber was meinst du wohl, weshalb man es dir in "Bar" gegeben hat...... 🤷♀️
Das hatte ich nicht vor. Ich hab genug Geld auf dem Konto um das Geld zurückzugeben. Das Bargeld würde ich einfach die nächste Zeit zum Einkaufen benutzen.
Meine Frage ist, ob das Jobcenter private Überweisungen an andere beanstandet.