Hi ! Ich habe eine kurze frage zum zuflussprinzip.
Aufgrund der Corona situation bin ich kurzfristig ins ALG2 gefallen.
Von April bis Ende Juli bezog ich H4 und arbeitete ab mitte Juli wieder regulär(15.7).
Nun habe ich ende Juli (30.7) noch eine zahlung vom Jobcenter erhalten und erst mitte (15.8) August das gehalt für die arbeit im juli erhalten
Das Amt vordert nun die letzte zahlung zurück. Ist dies so korrekt?