Jobcenter verlangt Kontoauszug obwohl Leistungen gekündigt ist?
Hey, undzwar habe ich bis zum 01.19 ALG2 vom Jobcenter bekommen. Jetzt habe ich ein Brief erhalten, das sie die Kontoauszüge und Lohnabrechnung vom 07.19 haben möchten.
Ist das rechtens ? Wollte wenn die geöffnet haben Mal anrufen aber vielleicht weiß einer schon bescheid.
3 Antworten
Ist es nicht. Lehn die Anforderung ab, mit Verweis auf die Beendigung der Leistungen zum Monat X im Jahr X.
So geht es auch wieder nicht. Schließlich hat er Leistungen für den fraglichen Zeitraum bezogen - und sollte es sich als unbegründet herusstellen, dann handelt es sich um Sozialbetrug. Verweigert der Fragesteller die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, so hat dieses auch andere Möglichkeiten sein Einkommen für den fraglichen Zeitraum festzustellen und es wird, im Falle des Sozialbetrugs zu einem Verfahren kommen.
Kaum vorstellbar, " möchten " kann man viel .... gibt es eine nachvollziehbare Begründung in dem Schreiben ?
geb ihnen doch den Auszug... machste fast blank und dann haben die den Kontoauszug.
Punkt.
abgesehen davon gibt es einen selbstbehalt glaube 150 euronen pro lebensjahr
Habe ich bereits, doch akzeptieren die nicht nur die Kontoauszüge. Sie wollen auch meine mir verloren gegangene Lohnabrechnung
Habe ich bereits, doch akzeptieren die nicht nur die Kontoauszüge. Sie wollen auch meine mir verloren gegangene Lohnabrechnung
vom Vermögen sind allerdings verschiedene Freibeträge abzusetzen, die für ALG-2-Empfänger den Selbstbehalt darstellen. Der grundsätzliche Freibetrag, der jedem in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden volljährigen Person und ihrem Partner zusteht, beträgt 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Der Mindestwert liegt hier bei 3.100 Euro für einen Hartz-4-Empfänger. Auch für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind in der Bedarfsgemeinschaft wird ein Freibetrag von 3.100 Euro angesetzt.