Ich werde bald ausgesteuert, Widerspruch gegen abgelehnten Teilhabe-Antrag läuft, die Arbeitsagentur lehnt Nahtlosigkeitsregelung (§145) ab, was soll ich tun?

2 Antworten

Du hast ja schon eine hervorragende Antwort von Primus bekommen.

Du schreibst u.a.

Aber jetzt auf deine Anregung hin hab ich gerade bei der Rentenversicherung angerufen und gefragt, ob ich das darf, obwohl mein Antrag auf Teilhabe noch läuft ... tatsächlich ist das erlaubt. Allerdings würde dann mein Teilhabe Antrag eingestellt. ...

Ich geh mal davon aus, dass Du derartiges Dir auch schriftlich bestätigen lässt, wenn Du entsprechende Schritte unternehmen willst. Denn telefonische Zusagen können wir ja nie beweisen.

Und: Oft ist es hilfreich, wenn wir Schreiben, Anträge und Unterlagen persönlich abgeben und den Erhalt auf einem mitgebrachten Doppel des Schreibens / Anschreibens bestätigen lassen. Oftmals wird die Angelegenheit dann zügiger bearbeitet.

Oft ist es ratsam, zum Amt (bzw. Filiale der Rentenversicherung) einen Beistand, auch Ämterlotse genannt, als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. - Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) zum Beispiel mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Um mehr hierzu zu erfahren, google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Einzig nicht mehr aktuell in der Info: Darin wird erklärt, dass Beistände sich nicht ausweisen müssen (liest Du ja dann dort). Das Sozialgericht Stuttgart urteilte unlängst: Ämter können vom Beistand verlangen, dass er sich ausweist.


Daisy1001 
Beitragsersteller
 21.10.2015, 18:09

Das wusste ich gar nicht mit den Behördenbegleitern - Hab grad gegoogelt, und tatsächlich gibt es Behördenbegleiter und auch Ämterlotsen über die Caritas bei mir im Ort, die sogar bei Antragstellungen helfen.Werde da mal anfragen, ob die mir als nicht Kirchenmitglied auch mit dem ALG 1 Antrag helfen, weil ich Angst hab was falsch zu machen.

Muss gestehen, dass ich mir das nicht schriftlich bestätigen habe lassen. Bin so Obrigkeitsgläubig. Wichtige Schreiben schicke ich schon als Einschreiben, aber bei der persönlichen Übergabe habe ich mir das noch nie bestätigen lassen. Bin da wohl einfach zu vertrauensselig. Sehr guter Hinweis - Danke

cyracus  21.10.2015, 20:15
@Daisy1001

Sehr gerne  ‹(•‿•)›

Mit dem Einschreiben wird ja nicht der Inhalt des Sendung, sondern nur der Erhalt des Umschlags bestätigt. - Manche Jobcenter (= Hartz IV) zum Beispiel sind schon auf die Idee gekommen zu behaupten, die betreffenden Unterlagen seien nicht im Umschlag gewesen. Mit einer Bestätigung auf dem Doppel eines abgegebenen Briefes oder der Auflistung der abgegebenen Unterlagen können Ämter solche Behauptungen nicht aufstellen.

Soweit mir bekannt helfen auch die kirchlichen Beratungsstellen allen, egal ob und wenn ja welcher Religion angehörend.

Das sind tatsächlich Fragen über Fragen ;-))

Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, einen Rentenantrag zu stellen, da Du in Deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst?

Wie sich bei einem laufenden Rentenantrag mit der Nahtlosikeitsregelung verhält, wird in folgendem Link durch einen Anwalt erklärt. 

Lies Dir das mal durch, denn es wird dort über einen sehr ähnlichen Fall geschrieben:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nahtlosigkeit-bei-Aussteuerung-und-vorhandener-teilweiser-Erwerbsminderungsrente---f260969.html


Daisy1001 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 15:15

Hab tatsächlich vor kurzem darüber nachgedacht :)  

dann aber, da ich ja schon einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe gedacht ob das nicht ein Widerspruch in sich ist. Und auch, weil die Klinik ja schon bescheinigt hat "mehr als 6 Stunden in anderen Berufen" arbeitsfähig.

Erwerbsgemindert, bin ich ja nur im alten Beruf. Und tatsächlich würde ich wirklich gerne arbeiten, sofern ich eine Umschulung bekomme - aber etwas anderes, handwerkliches wo ich nicht mehr diesem Streß und Druck ausgesetzt bin ("Burn out" und Sozialphobie).

Aber jetzt auf deine Anregung hin hab ich gerade bei der Rentenversicherung angerufen und gefragt, ob ich das darf, obwohl mein Antrag auf Teilhabe noch läuft ... tatsächlich ist das erlaubt. Allerdings würde dann mein Teilhabe Antrag eingestellt. ... Aber wäre auch eine Möglichkeit 

Danke noch für den Link - nur bei mir argumentiert die Afa eben damit, dass die Rentenversicherung den Antrag abgelehnt hat - gemäß deren Auffassung meine Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet ist. ... Hätte ich den Teilhabe Antrag erst jetzt und nicht schon im August gestellt, hätte ich jetzt keine Probleme die Nahtlosigkeitsregelung zu bekommen :(

Primus  20.10.2015, 15:24
@Daisy1001

Hmm... komplizierte Geschichte. Allerdings habe  ich die gleiche Situation bei meiner Schwester vor Augen. Auch sie konnte in ihrem erlernten Beruf nur noch unter drei Stunden tätig sein. Daraufhin erhielt sie eine Teilerwerbsminderungsrente.

Die Differenz zwischen Rente und letztem Verdienst darf sie sich  nun in einem anderen Beruf hinzu verdienen.

Diese Möglichkeit müsste doch bei Dir auch machbar sein.

Daisy1001 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 15:26
@Daisy1001

Werde wohl in den sauren Apfel beißen, und gute Miene zum Spiel machen müssen um erst mal die Zeit bis zur RV Entscheidung überbrücken zu können ... mir wurde schon gesagt, dass es noch ein halbes Jahr dauern kann bis die Entscheidung erfolgt :(

Aber ein Rentenantrag würde viel länger dauern ... eine Mitpatientin wartet jetzt schon drei (!) Jahre auf die endgültige außergerichtliche (!) Entscheidung.

Primus  20.10.2015, 15:28
@Daisy1001

Solange der Rentenantrag läuft, würde aber dann die Nahtlosigkeitsregelung greifen.

Daisy1001 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 15:34
@Primus

Da hast du meine ich vollkommen recht, nur ist es so langwierig und schwierig diese EM-Rente zu bekommen, zumindest heutzutage.

Sonst wäre das auch eine Möglichkeit gewesen, vor allem, weil man aus der EM-Rente heraus auch den Antrag auf Teilhabe stellen darf - wobei der natürlich dann viel leichter durch gehen würde.

Nur haben die Anträge so zu genommen, dass es sehr schwierig wird und meines Wissens, werden die Leute alle zwei Jahre wieder auf Reha geschickt um zu prüfen, ob die nicht doch wieder arbeiten können.

Wie lange ist das bei deiner Schwester schon her? Wird die nicht auch alle paar Jahre wieder auf Reha geschickt?

Daisy1001 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 15:40
@Primus

Ja das ist dabei das verlockende!!!

Wenn man nur in die Zukunft schauen könnte. Weil wenn ich wüsste, dass der Teilhabe Antrag wirklich noch ein halbes Jahr dauert würde ich wahrscheinlich die EM-Rente beantragen, einfach damit ich mir den Ärger und die Ungewissheiten mit der Afa spare.

Aber vielleicht geht's doch schneller, denn ab dem Zeitpunkt, wenn die die Teilhabe genemigen, würde ich von der RV Übergangsgeld bekommen.