alg2 als schüler?
Also ich bin noch recht jung und verstehe das nicht so ganz.Ich habe einen Brief vom jobcenter bekommen das ich alg2 bezogen habe.Aber zumindest laut internet kann ich das noch nicht beziehen.Das habe ich im internet gefunden:"Schüler und Studenten haben im Regelfall keinen Anspruch auf Hartz IV Leistungen, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt und die damit einhergehende Erwerbsfähigkeit sind die Grundvoraussetzungen für den ALG Bezug."Deswegen verstehe ich nicht so ganz wie das gehen soll,immerhin gehe ich ja immernoch zur Schule und hab noch nichtmal mein Abschluss fertig.
2 Antworten
Also ich bin noch recht jung und verstehe das nicht so ganz.Ich habe einen Brief vom jobcenter bekommen das ich alg2 bezogen habe.
Was heißt denn „noch recht jung“? Und was steht in dem Brief, bzw. was möchte das Jobcenter überhaupt von dir? Da steht doch bestimmt noch etwas mehr drin als „herzlichen Glückwunsch, sie haben ALG2 bezogen“, oder?
Lebst du noch bei deinen Eltern und diese haben im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft für dich Leistungen erhalten? Wenn nicht, dann müsstest du ja eigentlich wissen, woher du welches Geld bekommen hast.
Vermutlich bist Du Bestandteil einer Bedarfsgemeinschaft, für die ALG2 geleistet wurde.