Lukrativer Nebenjob oder Betrug? ( Ergo Pro)

Hallo Community!

Zu meiner Ausgangslage: Ich bin 19 Jahre alt, studiere Physik und war seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Nebenjob, weil ich weniger stark von meiner Familie abhängig sein wollte. Um es gerade vorweg zu sagen, habe ich von Wirtschaft, Versicherungsgesellschaften etc. wenig bis gar keine Ahnung, weswegen ich auch unbedingt Rat benötige.

Ein Bekannter, der zufällig mitbekam, dass ich einen Nebenjob suche, meldete sich bei mir und bot mir eine "lukrative Nebentätigkeit" an. Auf die Frage, worin die bestehen würde, sagte er mir: "Ich zeigs dir, wenn du da bist, aber ich verspreche dir, es ist genial."

Diese Geheimniskrämerei war schon ein wenig suspekt, doch weil ich mit ihm mehr oder weniger seit Jahren sporadisch zu tun hatte, ging ich letzte Woche dorthin.

Das Unternehmen war die Ergo- Versicherungsgesellschaft, genauer gesagt die "Ergo Pro". Einige Minuten später hatte ich schon ein Vorstellungsgespräch bei der Chefin meines Bekannten, die mir das Prinzip erklären wollte:

Als eig. ungelernte Kraft viel Geld verdienen. Der Verdienst ist bestimmt durch Stufen; je höher die Stufe, desto mehr Geld. ( Bis zu 12.000 € innerhalb 3-9 Monaten wären möglich). Meine Aufgabe bestehe darin, Gespräche mit Kunden zu führen, sowie Vorstellungsgespräche mit Leuten, die bei Ergo Pro einsteigen wollten. Zunächst aber würde ich nur passiv dabei sein, heißt in Gesprächen mit dem Kunden/ Neuanwerber daneben sitzen und nur zuhören. Schon da würde ich nach Aussage der Chefin Geld verdienen, an die 100- 200 € für ein einstündiges Gespräch. Sollte ich irgendwann auch Leute für die Ergo Pro anwerben, bekäme ich einen kleinen Teil ihrer Einkünfte noch zu der üblichen Provision. In meiner Zeit als "Azubi" hätte ich keine Kosten für mehrere Schulungen und Seminare zu tragen, dies würde von Ergo übernommen werden. Es werden Leute mit Ausstrahlung und festen Zielen im Leben gesucht.

Für mich klingt dieses Angebot völlig utopisch und ich weiß nicht so recht, inwieweit ich darauf vertrauen kann. Auf der einen Seite wirkt Ergo relativ seriös ( Sexpartys in Osteuropa auf Kosten des Beitragzahlers mal ausgenommen ;-) ), auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass man als junger Erwachsener so viel Geld verdienen kann durch eher anspruchslose Tätigkeiten. Wie kann sich die Ergo das leisten, jemand so gut zu entlohnen? Im Internet finde ich eher wenig zu meinem Problem und ich weiß nicht, ob ich dem Ganzen überhaupt eine Chance geben sollte. Würde mich sehr freuen über Rat; was würdet ihr in meiner Situation machen?

LG Novalis

( Entschuldigung für den langen Text!)

Student, Beruf, nebenjob
Ich bin Werkstudent und Tutor gleichzeitig - welche Abgaben habe ich dann?

Hi Leute,

ich werde am kommenden Mittwoch ganz frisch eine Stelle als Werkstudent ausüben, bei der ich zwischen 360 und 400 Euro im Monat verdienen werde (bei etwa 10h/Woche). Jetzt habe ich allerdings an meiner Uni ein Angebot für eine Tutorstelle bekommen, die ich ebenfalls sehr gerne ausüben würde. Diese Stelle wäre befristet von April bis Juli und ich würde dort 8h/Woche arbeiten (über die Bezahlung weiß ich noch nichts).

Ich habe schon gegoogled, aber mir war das alles irgendwie zu kompliziert, deswegen frage ich euch, mit was für Abgaben ich zu rechnen hätte in diesem Zeitraum?! Ich weiß, dass es eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze für Steuern gibt, die würde ich nicht überschreiten. Was ich aber definitiv überschreiten würde, wäre die 405-Euro-Grenze, die bei Werkstudentenjobs darüber entscheidet, ob man Krankenkassenbeiträge zahlen muss oder nicht. So wurde es mir zumindest beim Vorstellungsgespräch meines Werkstudentenjobs erklärt.

Deswegen meine Frage: Wären Krankenkassenbeiträge die einzigen Abgaben, die für mich anfallen würden, oder fällt da noch was an? Und wenn ja, inwiefern betrifft das dann meine beiden Arbeitgeber? Ich habe nämlich gelesen, dass alles, was bei Minijobs über gewisse Grenzen hinaus geht und weswegen dann Abgaben anfallen, von beiden Arbeitgebern gezahlt wird. Wenn dem der Fall wäre, würde ich mich bei meinem Werkstudentenarbeitgeber sicher nicht sonderlich beliebt machen...

Danke schon mal!

Student, Minijob, nebenjob, Werkstudent, Abgaben
Werkstudent und Kleingewerbe - Krankenversicehrung und 20h Limit

Ich weiß, dass das hier bereits einige male gefragt wurde. 90% der offenen Fragen (Krankenversicherung/Gewerbe/Freiberufler) sind mir auch schon klar. Jedoch noch nicht alles.

Die Situation:

Ich arbeite als Werkstudent 15-20h pro Woche. Dabei verdiene ich zwischen 600 und 800 Euro im Monat. Deshalb bin ich auch studentisch Kranken- und Pflegeversichert.

Der Plan

Ich möchte mich nun nebenher noch selbstständig machen. Webdesigner (Teils Stundenarbeit für Agenturen, teils Festpreis-Arbeiten ohne Zeitnachweis), Einnahmen aus Werbeanzeigen und Affiliate-Programmen im Web. Dafür möchte ich ein Kleingewerbe anmelden.

Bleibt mein studentenstatus bestehen? Für Krankenversicherung und meinen jetzigen Arbeitgeber

Nicht mehr als 20h/Woche ist mir klar. Das Problem: Die Einnahmen aus dem Kleingewerbe können nicht in Stunden gemessen werden. Das sind Festpreise für Webdesigns, die Affiliate-Sachen sind ja quasi Einnahmen ohne Zeitaufwand. Alles an Zeitaufwand läuft in der Vorlesungsfreihen Zeit (Wochenende+Ferien), würde also - falls das überhaupt relevant ist - nicht in die 20h zählen. Meine Arbeitszeiten als Kleinunternehmer sind also nicht nachzuvollziehen bzw offiziell gar nicht vorhanden. Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

  1. Kann ich mit Kleingewerbe weiter studentisch Kranken- und Pflegeversichert sein?
  2. Bleibt mein Werkstudentenstatus bestehen? (Laut Vertrag darf ich natürlich keinen Job annehmen, durch den ich diesen Sonderstatus verlieren würde)
  3. Gibt es sonst noch Dinge zu beachten? Kindergeld-Verdienstgrenze gibt es ja nicht mehr, die Verdienstlimits als Kleingewerbe sind mir bewusst...

Danke für eure Hilfe schon einmal! Gruß, Fabian

Student, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Krankenversicherung, nebenjob, Werkstudent
Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht
Ist eth-staking gmbh seriös?

Ich habe mich bei einem nebenjob beworben der nach einer zeit mein hauptjob werden soll
das hier ist die nachricht die ich nach meiner bewerbung bekommen habe.

( Sehr geehrter Herr Hahn,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Bewerbung bei der ETH-Staking GmbH und dürfen Sie rechtherzlich für die Annahme einer Anstellung bei uns als Handelssystem Manager/in im Finanzsektor auf Home-Office Basis gratulieren.

Mein Name ist Richard Koch und ich bin für die Betreuung der neuen Arbeitskräfte zuständig, sowie Ihr Teamleiter für angehende Fragen oder Hilfe bei den aufgegebenen Aufträgen. Bei jeglichen Rückfragen zu den anfallenden Aufgaben sowie andere organisationstechnischen Angelegenheiten, bin ich Ihr Ansprechspartner.

Als Handelssystem Manager/in im Finanzsektor sind Sie für unsere Klienten zuständig, Sie empfangen Aufträge von uns und müssen diese Aufträge ins Handelssystem einarbeiten. Dabei werden Sie keinen direkten Kundenkontakt haben. Sie helfen uns dabei Transaktionen, die von unseren Klienten kommen, an das Ziel weiterzuleiten. Wie das geht, werde ich Ihnen hier bei Whatsapp Schritt für Schritt erklären. Es ist dann Ihre Aufgabe, dieses Geld im Handelssystem zu hinterlegen, wir erklären Ihnen selbstverständlich die Prozedur. 

Was ist das Handelssystem?

Seit November 2020 arbeitet unser Handelssystem mit Algorithmen für ETH und für ETH 2.0 selbständig. Es erstellt Positionen und verkauft diese wieder, unsere Klienten erzielen damit circa 5-10% Gewinn im Monat. 

Sie unterlaufen eine 2-wöchige Probezeit um sicherzustellen ob der von mir angegebene Ablauf eingehalten wird und jeder Auftrag fristgerecht abgearbeitet wird.

Diese 2-wöchige Probezeit wird selbstverständlich bezahlt und Sie sind über uns auch versichert, falls es zu Problemen führen sollte, was wir aber bezweifeln!

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und würde mich freuen wenn Sie zeitnah eine Antwort geben können, ob Sie diese Anstellung ausführen möchten oder nicht. Es warten unzählige von Bewerber und es gibt nur begrenzte Plätze.

Wenn Sie damit einverstanden sind, würden wir Ihnen dann erklären wie die weiteren Schritte sind.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Koch

ETH-Staking GmbH)

geht das in richtung geld wäsche oder ist das seriös? hab auch einen vertrag unterschrieben

mir wird halt geld aufs bankkonto überwiesen das ich dann wieder weiter senden soll an bitvavo

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Online-Banking, geld verdienen, nebenjob, Vertrag, Homeoffice, Kryptowährung, krypto
Krankenkassenbeiträge als nebenberuflich Selbstständiger?

Ich erziele meine Einkünfte als Kameramann in den lezten Jahren hauptberuflich als Angestellter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese sind projektabhängig befristet. In den Zeiten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen bin ich arbeitssuchend und lebe entweder von Leistungen der Agentur für Arbeit oder – falls ich keinen Leistungsanspruch habe - von den Ersparnissen der zurückliegenden Einkünfte! Vereinzelt kann es in Ausnahmefällen zu tageweisen Einkünften kommen, für die ich nebenberuflich Rechnungen stelle um die Zeiten zwischen den Angestelltenverhältnissen zu überbrücken. Diese Einkünfte liegen aber nachweislich deutlich unter meinen Einkünften als Angestellter. In den Zeiten der Nichtbeschäftigung versichere ich mich freiwillig in der Krankenkasse. Nun fordert die Krankenkasse eine sehr hohe Beitragszahlung für die vergangenen Monate. Offenbar hat sie mich als hauptberuflich Selbständig eingestuft. Zudem hat sie die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftighungsverhältnissen addiert und auf 12 Monate umgerechnet. So liege ich monatlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ist das korrekt? Muss nicht von einer nebenberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden (weniger Einkommen als bei meinen Angestelltenverhältnissen, wenige Stunden in der Woche, keine Angestellten) und müssen dann nicht die Einkommen die ich als Angestellter ( für die ich dann auch direkt Krankenkassenbeiträge zahle) und nebenberuflich Selbständiger getrennt voneinander betrachtet werden? Danke für ihre Antwort!

krankenkasse, Krankenversicherung, nebenjob, Selbstständigkeit