Bezug von Arbeitslosengeld und geringen Nebenverdienst nicht angemeldet
Ich habe vom 01.04 2012 bis 15.09.2012 Arbeitslosengeld bezogen. In der Zeit vom 01.04 - ca. 15.06 hatte ich vereinzelt ein geringfügiges Nebeneinkommen (unter 100 €/Monat) welches ich nicht angegeben habe. ( Ich war der Meinung, dass ich erst ab 160 €/Monat und einem regelmäßigen Einkommen anmelden muss.) Ich wurde jetzt um Stellungnahme gebeten. Was kann auf mich zukommen, bzw. wie kann ich eine Strafe vermeiden
1 Antwort
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, denn: Du musst Deinen Nebenjob sofort melden, wenn Du die Tätigkeit aufnimmst und darfst nicht so lange warten, bis das Arbeitsamt auf Dich zukommt. Denn dann kann es schon zu spät sein. Hierbei ist zu beachten, dass Du eine Höchstgrenze an Arbeitsstunden einhalten musst.. Wenn Du Arbeitslosengeld bezogen hast, dürfen die wöchentlichen Stunden nicht mehr als 14,9 betragen Etwas anderes gilt beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Es gilt hier nicht die Höchstgrenze an Arbeitsstunden, sondern hier gilt ein Höchstbetrag von 100,- € pro Monat, den Du in diesem Fall dazuverdienen darfst. Ansonsten wird der Betrag mit 80% des ALG II verrechnet. Ob nun eine Rückzahlung auf Dich zukommt, vermag ich nicht vorauszusagen.