Zwei Minijob?

2 Antworten

Zwei Minijobs mit einem Gesamteinkommen oberhalb von 520 Euro werden dann beide zu sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Einkommen.

Hast Du auch noch einen Hauptjob, so kannst Du einen Minijob sozialversicherungsfrei ( von der Rentenversicherungspflicht kannst Du Dich befreien lassen ) steuerfrei nur soweit der Arbeitgeber die 2%ige Pauschalversteuerung übernimmt. Ein 2. Minijob wäre dann sozialversicherungs- und steuerpflichtig - mit Lohnsteuerklasse 6.


Khaled398 
Beitragsersteller
 01.08.2023, 20:48

Ich meine, wenn Sie einen zweiten Nebenjob annehmen und Ihren ersten Nebenjob im Dezember kündigen. Das gesamte Jahresgehalt betrug um 500 € mehr als 6.740 €. Wird die Steuerklasse 6 auf den gesamten Betrag oder nur auf die 500 berechnet?

Ich kann Dir nur raten, den Dezemberjob mit 530,- Euro zu vereinbaren.

Der wird dann allein mit Steuerklasse VI abgerechnet.

Dein Problem ist nicht die Steuer, sondern die Sozialversicherung.Wenn Du mit Deinen Minijobs insgesamt über 6.240,- Euro kommst, wird alles Sozialversicherungspflichtig

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986