Zwei Minijob?
Ich habe am 01.2023 einen Nebenjob mit einem Gehalt von 520€ im Monat angefangen. Ich bin verheiratet und habe Steuerklasse 3. Mir stehen jährlich 6240€ zu. Meine Frage: Wenn ich im Dezember einen zweiten Nebenjob bekomme und mit dem ersten Nebenjob zusätzlich 500€ verdiene. Wird die Steuerklasse 6 auf den Gesamtbetrag oder nur auf die 500€ berechnet?
2 Antworten
Zwei Minijobs mit einem Gesamteinkommen oberhalb von 520 Euro werden dann beide zu sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Einkommen.
Hast Du auch noch einen Hauptjob, so kannst Du einen Minijob sozialversicherungsfrei ( von der Rentenversicherungspflicht kannst Du Dich befreien lassen ) steuerfrei nur soweit der Arbeitgeber die 2%ige Pauschalversteuerung übernimmt. Ein 2. Minijob wäre dann sozialversicherungs- und steuerpflichtig - mit Lohnsteuerklasse 6.
Ich kann Dir nur raten, den Dezemberjob mit 530,- Euro zu vereinbaren.
Der wird dann allein mit Steuerklasse VI abgerechnet.
Dein Problem ist nicht die Steuer, sondern die Sozialversicherung.Wenn Du mit Deinen Minijobs insgesamt über 6.240,- Euro kommst, wird alles Sozialversicherungspflichtig
Ich meine, wenn Sie einen zweiten Nebenjob annehmen und Ihren ersten Nebenjob im Dezember kündigen. Das gesamte Jahresgehalt betrug um 500 € mehr als 6.740 €. Wird die Steuerklasse 6 auf den gesamten Betrag oder nur auf die 500 berechnet?