Fahrzeugüberführer als Nebenjob - Einnahmen wie versteuern?
Moin,
ich mache zurzeit eine Ausbildung und möchte mir über Onlogist als Fahrzeugüberführer etwas Geld dazu verdienen. Da ich über den Ausbildungsbetrieb für die Berufsschule ein Deutschlandticket bezahlt bekomme, lohnt sich das ganze auch für mich (hoffentlich), um nach der Überführung wieder nach Hause zu kommen.
Nun zu meiner Frage:
Ich muss für den Job ein (Klein-) Gewerbe anmelden. Wie sieht es denn nun mit der Versteuerung meiner Einnahmen aus? Läuft das getrennt von meiner Ausbildungsvergütung oder rutsche ich dann in Steuerklasse 6?
Denn in die bin ich vor einem Jahr schonmal wegen eines Fehlers reingerutscht und von meinen 1100€ Ausbildungsvergütung blieben nur noch 600€ statt 900€ netto.
Sprich wenn ich nun als Fahrzeugüberführer arbeite, lohnt es sich ja natürlich nicht, wenn von meiner Ausbildungsvergütung deutlich weniger übrig bleibt. Zumal ich auch auf diese angewiesen bin.
Danke für jede hilfreiche Antwort
Grüße
1 Antwort
Auf die Steuerklasse deiner nichtselbständigen Tätigkeit hat ein nebenberufliches Gewerbe keine Auswirkung.
Du musst am Jahresende allerdings dann eine Steuererklärung angeben und da wird dann vereinfacht gesagt die Summe aller Einnahmen versteuert. Da dein Gehalt als Azubi aber ja maximal knapp über dem Grundfreibetrag ist, fängt die Versteuerung ja erstmal mit einem niedrigen Steuersatz an. Sprich du wirst auch auf deine Nebeneinkünfte nur überschaubare Steuern zahlen.
Alle klar, vielen dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!