Nebenjob als Student auf Honorarbasis in der Steuererklärung angeben??

1 Antwort

Da keiner antwortet:

Ich denke, das Honorar muß angegeben werden, da es ja nicht als Minijob angemeldet war (wofür der Arbeitgeber pauschal versteuert hätte). Das Honorar lag außerdem über 450,- Euro pro Monat, da kann man nicht einfach auf 12 Monate hochrechnen.

Es war eben keine "Nebentätigkeit" sondern eine "Tätigkeit auf Honorar-Basis".

Viel Steuerlast wird wohl eh nicht rauskommen. Mußte er sich im letzten Quartal nicht auch selbst krankenversichern? Die KV wird ja dann noch abgezogen vom Honorar/Gewinn. Und Werbungskosten werden vom Praktikantenlohn abgezogen.

Mach doch mal einen Probelauf bei Elster oder kauf Dir ein Programm. Ich bin keine Steuerfachfrau.


GeorgR 
Beitragsersteller
 19.05.2017, 10:37

Danke für die Antwort!!

Der Grund für meine Frage war die Einstufung einer "Honorar-Tätigkeit". Er hat an der UNI in 2015 bereits als TUTOR gearbeitet. Da hat das Land zwar Steuern abgeführt die aber dann in der EkSt wegen geringfügigkeit zurückgezahlt wurden. Das war aber eine Anstellung und keine Honorar-Tätigkeit. Von seinem "Gehalt" als Praktikant im "Pflichtpraktikum" wird wie beim BaFög (Gehalt=BaFög) alles Andere bezahlt. Nur eben keine Steuern weil unter dem Freibetrag!

Trägt man das Honorar der 3 Monate bei Elster unter "Selbständige Tätigkeit" ein kommt immerhin eine Steuernachzahlung von rund 300€ dabei raus. Die würde er gerne vermeiden. Absetzbare Kosten hat er als Praktikant so gut wie keine!

Danke nochmal für die Antwort!!