Hauptjob + Minijob: Steuerberaterin von Arbeitnehmer "hat keine Ahnung" - bitte um Hilfe?

5 Antworten

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Ungeachtet der Antworten der geschätzten Kollegen vermute ich Fehler auf allen Seiten.

ich habe einen Teilzeitjob 25 h als Hauptjob

Verstanden, klar die Anstellung die nach St.-Kl. 3 abzurechnen ist.

nebenbei bin ich selbstständig tätig (Kleinunternehmer ohne nennenswerten Verdienst)

Für Abzugssteuer irrelevant. Wird in der Einkommensteuererklärung geregelt ggf. über eine Nachzahlung getilgt.

Habe ich nun einen Minijob angenommen

Das sollte nur pauschal besteuert werden.

Nun zu den Fehlern:

Du hast Deinem N´Minijob-Arbeitgeber Deine Steuer ID gegeben. Die hat seine Lohnbuchhalterin bei der Lohnabrechnung eingegeben und dazu den Fehler gemacht, es als Hauptarbeitsverhältnis einzugeben.

Die Minijobzentrale hat damit nichts zu tun.

Die Lohnbuchhalterin/"Steuerberaterin" des Hauptarbeitgebers hat die ELSTAM-Daten (absolut richtig) neu abgerufen und dabei dann automatisch die 6 für zweites Arbeitsverhältnis bekommen.

Lösung:

  1. Die Lohnbuchhalterin des Hauptarbeitgebers meldet die Anstellung als 1. Arbeitsverhältnis.
  2. Der Minijobarbeitgeber wird gebeten die Lohnsteuer pauschal abzurechnen (Steuer-ID löschen). Die 9,- Euro (2 % von 450,-) kann er Dir abziehen.

Mit geht es übrigens wie @EnnoWarMal, ich habe zu Lohn/Soz.Vers. auch keine Lust und bin froh, dass dies unsere Buchhalterinnen machen.


kathrin777 
Beitragsersteller
 11.03.2018, 08:55

Hallo vielen Dank!

Wie kann man/ich den Minijob-Arbeitgeber am Besten darum beten pauschal abzurechnen? In einem Brief?

wfwbinder  11.03.2018, 09:23
@kathrin777

Es schriftlich nieder zu legen ist auf jeden Fall eine gute Idee, aber ich würde es ihm bei der Briefübergabe persönlich sagen.

kathrin777 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 08:08
@wfwbinder

Kann ich es ihm auch telefonisch mitteilen? Denn eine Briefübergabe findet nicht statt, der Sitz der Firma ist viel zu weit weg - 6 Autostunden.

Und ich müsste es schnell klären.

Ich habe noch die Frage, ob ich das eingezogene Geld dann "zurückbekomme"? Da es ja nicht mein Fehler war, sondern der der Steuerberaterin/wer auch immer das als Hauptjob eingegeben hat. In meinem Personalbogen, den ich ausfüllte, hatte ich ja meinen Hauptjob sogar angegeben. Für mich ist es jetzt ein "Verlust" von ca. 600 Euro, den ich dann jetzt auf Grund des Fehlers weniger habe im Monat.

kathrin777 
Beitragsersteller
 12.03.2018, 08:22
@wfwbinder

Ich habe soeben in der MinijobZentrale angerufen und gefragt: Ich bin dort angemeldet/registriert. Wo liegt jetzt der Fehler?

wfwbinder  12.03.2018, 08:25
@kathrin777

Natürlich geht es am Telefon.

Korrigierbar ist alles, wenn es nicht allzu lange zurück reicht. Also die Abrechnung für Februar lässt sich ändern. An Januar wird keiner mehr ran gehen.

Das Problem dabei, es betrifft 2 Arbeitgeber und zwei Abrechnungen in zwei Abrechnungsarten.

Also, erstmal den Minijob Arbeitgeber kontaktieren, dass der die Sache mit der Steuerklassenabfrage raus nimmt und es als reinen Minijob, also mit Puschalversteuerung behandelt.

Dann muss der Hauptarbeitgeber die ELSTAM Daten neu abfragen und sich dabei als Hauptarbeitgeber anmelden. Ebenso Neuabrechnung.

kathrin777 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 15:54
@wfwbinder

Hallo!

Leider gibt es Neuigkeiten, nun sehe ich noch weniger durch.

Der neue Arbeitgeber (vom Minijob) meinte, wir haben einen "Minijob auf Basis einer kurzzeitigen Beschäftigung" vereinbart - so steht es im Vertrag. Dabei wäre eine pauschale Lohnsteuer von von 25 % möglich, das wäre für mich aber ungünstiger, als eine individuelle Besteuerung. Er sagte, er hat mich beim Finanzamt nun in Steuerklasse 6 eintragen lassen, so dass mein Hauparbeitgeber wieder die Steuerklasse 3 bekommt.

  1. Was heißt das für mich im Vergleich zu einem "richtigen Minijob" von wem ich ausging? Wenn das für mich jetzt Abzüge bedeutet, muss ich den Job kündigen.
  2. Wäre es dann besser, ich würde alles über meine Selbstständigkeit als Kleinunternehmer abrechnen?
wfwbinder  13.03.2018, 16:19
@kathrin777

Gut, das ist nun ein neuer Sachverhalt. die Kurzfristige Beschäftigung Also höchstens 3 Monate, oder 72 Arbeitstage. Nicht mehr als 18 aufeinanderfolgende Arbeitstage.

Woher weiß der, dass Du einen Steuersatz von über 25 % hast? Können wir leider auch nicht kontrollieren, weil Du keine Summen genannt hast.

Aber nach dieser Darstellung hat er nun Recht. Wenn Du in Erwartung, dass es keine Abzüge gäbe, eine geringeren Stunden-/Tageslohn akzeptiert hattest, ist es natürlich schade.

kathrin777 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 18:44
@wfwbinder

Ja, kurzfristige Beschäftigung... ich wusste nur nicht, dass diese auch in der Minijobzentrale gemeldet ist, ich dachte, da sind nur die wirklichen Minijobs - die mit den 2% Pauschal versteuert werden registriert..

Ich weiß nicht, woher er es weiß? Er sagte, die 25% pauschale Lohnsteuer wäre dann MÖGLICH. Und das dies für mich ungünstiger wäre, sondern eine individuelle Besteuerung besser (was heißt das wiederrum? individuell?)

Wovon hängt es ab? Ich arbeite erst seit einem Monat dort, und habe knapp 160 Euro verdient. Das wird in den Zeiträumen auch nicht wirklich mehr werden.

Ich weiß nun nicht, ob sich das jetzt für mich lohnt? Wie kann ich mir das ausrechnen? Welche Abzüge ergeben sich jetzt, wenn der neue Job in Steuerklasse 6 ist? Wird er zum Hauptjob dazugerechnet?

Ich werde ihn auf jeden Fall fragen, ob er nicht einen neuen Vertrag als Minijob mit Pauschalsteuer 2% machen kann. Oder hat das einen Nachteil für ihn? Bisher hat er es mir ja nicht angeboten...

kathrin777 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 18:58
@wfwbinder

Und noch etwas:

Bekomme ich die Lohnsteuer dann am Ende des Jahres zurück? Die Einnahme aus dem Nebenjob würde niemals den Freibetrag von etwas über 8.000 Euro? überschreiten. Oder wird mein gesamte Einkünfte aus Hauptarbeit + Selbstständigkeit + Nebenjob berechnet? Dann wären es natürlich mehr als der Freibetrag.

wfwbinder  13.03.2018, 19:35
@kathrin777

Pauschalbesteuerung bedeutet, es ist pauschal und kommt nciht in die Steuererklärung.

Individual bedeutet es wird über Steuerklasse abgerechnet und kommt in die Steuererklärung.

Natürlich, 2 % pauschal für Minijob ist perfekt.

Ob die 25 % besser sind, oder die Abrechnung über Steuerklasse, kann man nur sagen, wenn man alle Details kennt (Einkünfte, Familienstand, Kinder usw.).

kathrin777 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 20:00
@wfwbinder

Würde ich die Lohnsteuer vllt zurück bekommen?

Bin verheiratet, 1 Kind, Verdiene 1500,- netto /Monat. Die Selbständigkeit bringt vllt 500 Euro im Jahr.

wfwbinder  13.03.2018, 20:38
@kathrin777

Das hilft nun gigantisch weiter, weil nciht netto, sondern brutto die Basis für die Steuerberechnung ist und bei Verheirateten auch noch das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen ist.

Aber mal ganz grob, wenn Du Steuerklasse 3 hast, scheint Dein Mann entweder nicht viel zu verdienen, oder er ist selbständig. Deine 1.500,- netto sind minimum 2.000,- brutto.

Deine 500,- Gewinn aus der Selbständigkeit sind durch den Härteausgleich fast völlig steuerfrei.

Also nur nach Deinen Zahlen ist Individualbesteuerung also Steuerklasse für den Zusatzverdienst wirklich besser.

Sollten die Einkünfte (brutto) Deines Ehemannes über 20.000,- sein, kippt es in Richtung, dass 25 % pauschal besser. sind.

kathrin777 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 21:07
@wfwbinder

Danke ! Mein Partner ist Student ohne Einkommen.

Die Individualbesteuerung - ist die generell sinnvoll? Wenn ich nun noch 4 Monate mit je ca 200 Euro Lohn rechnen kann? Wieviel bleibt nach dem Abzug dann ca?

wfwbinder  13.03.2018, 21:17
@kathrin777

Tut mir Leid, hier steige ich aus. Der Sachverhalt hat sich seit der ersten Frage dreimal geändert. wie soll sich nun ein im Verhältnis minimaler Hinzuverdienst von 800,- Euro auswirken, wenn in der Hauptsache Lücken von locker 1.000,- Euro klaffen können.ausserdem verliere ich langsam den Überblick zwischen 1.500,- netto monatlich, 500,- Euro Gewinn aus selbständiger Tätigkeit (davon 320,- Euro steuerfrei wg. Härteausgleich), Unklarheit wieviel im zeitlich begrenzten Minijob verdient wird.

Begnüge Dich mit der Aussage, dass weniger als 15.000,- Zuverdinst den Grenzsteuersatz (Steuersatz auf Mehrverdienst) auf jeden Fall unter 25 % lassen.

kathrin777 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 21:29
@wfwbinder

Kein Problem ;)

Natürlich weiß ich nicht, wieviel ich mit dem Minijob alias Kurzfristige Beschäftigung, dazu verdienen werde in den kommenden Monaten. Es steht ja nur fest wieviel pro Stunde ich bekomme -aber nicht wie oft ich eingesetzt werden. Höchstens ja 70 h.

Der Sachverhalt wurde mit Hilfe von Ihnen hier aufgeklärt. Dass es statt Minijob mit 2%pauschal eine kurzfristige Beschäftigung ist. Sonst hat sich doch nichts geändert an den Fakten seit meinem 1. Beitrag!? Ich hatte auch dort Steuerklasse 3 + wenig Verdienst als Selbständigkeit. Härteausgleich? Ich bin Kleinunternehmer ...

wfwbinder  13.03.2018, 21:36
@kathrin777

Stimmt, aber bis jetzt sind die Beträge zum Teil im Dunkeln und können ur geschätzt werden. ausserdem sagte Steuerklasse 3 "verheiratet" aber Student ohne einkommen war nachgeschoben. Ich helfe gerne, aber die Anzahlt der Kommentare sagen doch, wie oft es Ergänzungen gab.

Ich frage mich regelmäßig, was die Frager davon abhält eineFrage zu formulieren wie:

Ich habe 2.150,- brutto monatlich, habe Steuerklasse 3, Mein Ehegatte hat keine Einkünfte, ich verdiene mit einem Nebengewerbe 500,- Euro im Jahr.

Nun möchte ich .... als Miniob dazu verdienen, woran muss ich denken (bzw. die sache mit den Steuerklassen, aber mit Angabe der Beträge).

kathrin777 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 09:40
@wfwbinder

Ja, um die Beträge ging es mir anfangs auch nicht, bzw. waren sie für meine ursprüngliche Frage ja nicht relevant. Ich hatte die Frage, ob die Steuerberaterin sich geirrt haben könnte bzw. wo der Fehler liegen könnte. Das stellte sich alles erst heraus, mit Ihrer Hilfe, wofür ich sehr dankbar bin! Nun wurden die Beträge erst relevant... Dass es sich um eine Arbeit handelt, bei der ich höchstens 70h arbeite dieses Jahr, wurde mir jetzt auch erst klar. Es stehen zwar Zeiträume im Vertrag, aber dennoch ging ich von einem Minijob mit Pauschalversteuerung von 2% aus...

Für mich stellt sich nun eine neue Frage, und zwar ob es sich lohnt, diese Arbeit auf Honorar-Basis abrechnen zu lassen oder eben einen neuen Job zu suchen. Dass ich Lohnsteuer abgeben muss -egal wieviel- war nicht mein Ziel. ich wollte einen Nebenverdienst, minijob, einen steuerfreien. Aber wie gesagt, der Chef dort hat mir noch angeboten, alles über meine Selbstständigkeit abzurechnen. Der Freibetrag, den ich als Kleinunternehmer habe, wäre dann auch nicht überschritten..

wfwbinder  14.03.2018, 10:48
@kathrin777
Der Freibetrag, den ich als Kleinunternehmer habe, wäre dann auch nicht überschritten..

Da geht es aber nur um Umsatzsteuer, nicht um Einkommensteuer.

Für mich stellt sich nun eine neue Frage, und zwar ob es sich lohnt, diese Arbeit auf Honorar-Basis abrechnen zu lassen oder eben einen neuen Job zu suchen.

Das kommt eben drauf an, was der zahlt.

Wenn wir mal (einfach als Rechenbasis) annehmen ein Arbeitgeber zahlt 10,- Euro die Stunde als Minijob, so wären die gleichen Kosten für ihn, wenn er 13,20 für eine Arbeit auf Rechnung zahlen würde (Kleinunternehmer), oder 13,20 + 19 % für einen Regelbesteuerer, denn die Umsatzsteuer kann er als Vorsteuer abziehen.

kathrin777 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 14:01
@wfwbinder

In meinem Fall wären es 10 € die Stunde auf Rechnung. 9€ wenn ich diese kurzfristige Beschäftigung weitermache.

wfwbinder  14.03.2018, 14:32
@kathrin777

Dafür würde ich es nicht machen, denn wie gesagt, 32 % sind die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers. also bei 9,- Euro 2,88 für Abgaben, sind 11,88.

Der Unterschied von 10,- auf 9 Euro sind 10 % und Deine Steuerlast wird als Grenzbelastung über 10 % liegen.

kathrin777 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 18:47
@wfwbinder

Okay danke für die Rechnung ! Das heißt, wenn man es ganz einfach sagt, würden von 500 Euro, die ich dieses Jahr damit verdienen würde, am Ende 450,- Euro bleiben (bei 10%?) ...

wfwbinder  14.03.2018, 20:23
@kathrin777

Nein, das ist ja die Rechnung des Auftraggebers/Arbeitgebers, nur 10 % mehr zu geben.

Unser Eingangssteuersatz ist 14 % und dann kommt die Progression. Deshalb muss man schon die 32 % haben, die auch die Kosten für die Minijobs ausmachen.

kathrin777 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 07:03
@wfwbinder

Ich danke Ihnen wirklich-verstehe aber noch nicht ganz was ich an Steuern dann abführen muss...also was mir bleibt von 500 euro, um bei dem beispiel zu bleiben...

wfwbinder  15.03.2018, 09:10
@kathrin777

Wir haben einen progressiven Einkommensteuertarif. D.h. mit Steigendem Einkommen erhöht sich die Steuer nicht proportional, sondern auch der Prozentsatz:

angenommen ich habe ein z.v.E. von 20.000,-, dann sit die Steuer für eine Ehepaar:298,- Euro = 1,49 %, der Grenzsteuersatz wird aber schon mit 15,99 % angegeben.

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ekst.jsp

Kommen nun zu den 20.000, - 500,- Euro dazu, sind bei 20.500,- 380,- Euro zu zahlen. die zusätzlichen 500,- Euro kosten in diesem Fall 82, Euro, was 16,4 % sind.

Wäre wir von 25.000,- ausgegangen (Steuer 1.224,-) und hätten dort 500,,- extra Verdienst , erhöht sich die Steuer auf 1.330,-. Hier "kosten die 500,- Euro also 106,- Euro, was 21,2 % ausmacht.

Daher kann man die Frage "wieviel Steuern kosten 500,- Euro extra Verdienst," eben nur beantworten, wenn man alle Infos hat.

Entschuldige bitte, aber denkst Du, dass ich die ganzen Nachfragen geschrieben habe, weil ich neugierig bin und lange Weile habe?

kathrin777 
Beitragsersteller
 16.03.2018, 14:16
@wfwbinder

Danke für die vielen Infos und Zahlen!

So oder so wäre es auf jeden Fall Geld, was ich "verlieren" würde und das war nicht mein Ziel.

Können Sie mir sagen, was es für den Arbeitgeber für einen Unterschied macht, wenn er mich als Minijobber einstellt oder eben kurzfristige Beschäftigung? Ich möchte ihn gerne fragen, ob er das machen würde. Ist es für ihn eventuell komplizierter? Denn ich lies beim letzten Gespräch schon durchkommen, dass für mich eigentlich nur ein Minijob in frage kommt (mit 2% Pauschalabrechnung). Er sagte aber nicht, dass wir den Vertrag dann ändern könnten. Das möchte ich jetzt noch einmal vorschlagen.

Habe die Steuerklasse 3

Schade. Ich mag Kathrins. Wieder eine weg....

Im Ernst: Die Steuerberaterin liegt da völlig falsch, was mich auf den Gedanken bringt, dass sie vielleicht gar keine Steuerberaterin ist. Ich hab von Lohn auch keine Ahnung, und genau deshalb würde ich niemals so eine Aussage treffen.

Helfen kannst du dir hier aber nur selbst. Denn du musst dich gegen deinen Arbeitgeber stellen, der ja einer falschen Aussage folgt.

Hallo,

möglicherweise liegt hier die Lösung:

" Für eine selbstständige oder freiberufliche Nebentätigkeit gelten eigene steuerliche Gesetze.

Bei ihnen wird der Nebenjob aus Steuersicht wie eine Haupttätigkeit gesehen.

Erst bei mehreren Nebentätigkeiten kommt auch hier die Steuerklasse 6 zum Tragen."

https://www.steuerklassen.com/nebenjob/steuerklassen-fuer-den-zweitjob/

sorry, wenn falsch kombiniert !


kathrin777 
Beitragsersteller
 10.03.2018, 22:11

Das ist ja was anderes was du schreibst? Ich bin ja nicht hauptberuflich selbstständig. Ich habe einen festen Job. Und nun noch einen minijob. Wieso sollte der als 2. Hauptätigkeit gesehen werden wenn im vertrag "geringfügige Beschäftigung" steht?

Gaenseliesel  10.03.2018, 22:44
@kathrin777

ich bin auch eher eine bekennende Steuerlaiin....sorry

Die o.g. Einstufung durch das FA wäre für mich aber denkbar, denn solange du neben den beiden Tätigkeiten (beim FA registriert, Kleinunternehmer + 25 Std Job) keinen weiteren Job hattest, war doch alles i.O.

Erst der weitere (3.)Job brachte das Ganze aus steuerlicher Sicht in Schieflage.

Aber abwarten, du wirst morgen sicher hilfreiche (fachliche) Auskünfte bekommen. Meine Meinung zählt nicht !

correct  10.03.2018, 23:57
@Gaenseliesel

Das wird wohl eher nicht so sein.

Der "Kleinunternehmer" taucht in den ELSTAM-Daten nicht auf.

Auch glaube ich, dass die "Steuerberaterin" keine ist bzw. dem Alkohol verfallen ist.

Ein Minijob definiert sich nicht allein über Deine Verdienstgrenze von max. € 450/Monat, sondern auch über die Anzeige bei und Anerkennung durch die Minijob-Zentrale.

Wenn die Minijob-Zentrale den Job nicht anerkennt bzw. Du dort gar nicht angemeldet bist, dann hast Du tatsächlich zwei steuerpflichtige Jobs!

sie sagte ihm das pro Monat nun 400 Euro mehr Lohnsteuer abgezogen werden würde

... die allerdings von Deinem Lohn einbehalten worden sind, d.h. für den Arbeitgeber keine steuerliche Mehrbelastung. Aber es fallen natürlich Sozialabgaben an, die von Dir und ihm zu tragen sind, aber das ist für ihn auch keine Mehrbelastung gegenüber der bisherigen Beschäftigung von Dir!


kathrin777 
Beitragsersteller
 10.03.2018, 21:27

Hallo, mein Vertrag ist ein "MiniJob-Vertrag". Es steht darin, dass es sich um einen Minijob handelt. Wie finde ich raus, ob die Minijobzentrale dies richtig anerkannt hat? Ich verdiene auch nie 450 / Monat, es ist immer einiges weniger.

Hallo, richtig zu erklären ist das nicht.

Weder der Minijob noch die Selbstständigkeit können dazu führen, dass die Steuerklasse gewechselt werden muss.

Irgendwo muss da ein Mißverständnis vorliegen. Übernimmt im Minijob der Arbeitgeber pauschal die Lohnsteuer ? Wenn nein, könnte es sein, dass dort jetzt die Klasse 3 benutzt wird, warum auch immer.

Ein Anruf beim Finanzamt sollte das aber klären können und dann können die Steuerklassen auch wieder getauscht werden.

Ich würde mir das als erstes von der Steuerberaterin erklären lassen, wie sie darauf kommt.

Viel Glück

Barmer


EnnoWarMal  11.03.2018, 06:53
Ein Anruf beim Finanzamt

So ein Blödsinn.

Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber ich habe bisher noch kein Finanzamt kennengelernt, das sich mit den Folgen einer Falschaussage beim Arbeitgeber auseinandergesetzt hätte.

  1. Woher sollte das Finanzamt wissen, was der Arbeitgeber für einen Müll fabriziert?
  2. Seit wann hätte ein Finanzamt irgendeine Beratungskompetenz?

Statt beim Finanzamt anzurufen könnte man auch aus dem Kaffeesatz lesen. Das hätte immerhin den Vorteil, dass die Leute im Amt ihrer Arbeit nachgehen können.