Sozialversicherungspflicht im Freiberuf wenn Midijob mehr als 20 Stunden/Woche hat?
Ich arbeite pro Woche 23 Stunden zu 8,50Euro als Haushaltshilfe, liege also mit 4,33 Wochen/Monat x23 Stunden/Woche x8,5 Euro/Stunde = 846,52 Euro/Monat in der Gleitzone. Wenn ich nun freiberuflich beginne deutlich mehr als dieses Midijobeinkommen zu verdienen(bei weniger als 20 Stunden freiberuflicher Arbeitszeit/Woche), aber den Midijob mit 23 Stunden/Woche beibehalte, muss ich dann auf die freiberuflich erzielten Einkünfte Sozialabgaben zahlen? Ich habe keine eindeutige Beschreibung für die Situation gefunden dass man zeitlich überwiegend einen Midijob hat, sein Einkommen aber überwiegend aus dem Freiberuf erzielt.
Vielen Dank im Voraus für Antworten
2 Antworten
In diesem Fall empfehle ich die rechtssichere Statusfeststellung durch die Sozialversicherung:
Dazu fülle dieses herrliche Formular aus:
Abgabepflicht zur Sozialversicherung für die freiberuflich erzielten Einkünfte vorliegt.
Das hängt davon ab, ob die Sozialversicherung die Selbständigkeit als Mittelpunkt deines Erwerbslebens einstuft. Dann wärest du freiwillig in der GKV versichert und die Beiträge würden aus allen deinen Einkünften berechnet und der Arbeitgeber des Midijobs freut sich, weil er keinen Beitrag mehr zu KV und PV leisten muss.
Als hauptberuflich Angestellte würde sich im Bezug auf Kranken- und Pflegeversicherung nichts ändern.
Ob die Selbständigkeit selbst eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung hängt davon ab, für wie viele Auftraggeber du diese ausführst. Selbständige die mind. 5/6 ihres Einkommens von einem Auftraggeber beziehen sind versicherungspflichtig in der DRV.
Haushaltshilfe ist NICHT freiberuflich, es ist gewerblich.
Die Statusfeststellung ist nicht bis in alle Ewigkeit gültig. Wenn du das Gefühl hast es ändert sich was, bringst du die veränderten Umstände vor.
Vielen Dank für den weiteren Kommentar,
um diese Einschätzung - "Das hängt davon ab, ob die Sozialversicherung die Selbständigkeit als Mittelpunkt deines Erwerbslebens einstuft." geht es mir eigentlich. Etwas konkreter: Stuft die Sozialversicherung bei 23 Stunden/Woche (also zeitlich überwiegend) Arbeit als Angestellter und 1200 Euro im Monat Einkommen aus Freiberuf(also Einkommen hauptsächlich aus Freiberuf) dann primär nach Arbeitszeit oder nach Einkommen ein?
Das kann nicht allgemein gültig beantwortet werden, daher der anfängliche Link mit dem Antrag zu genau dem Thema. Man wird deinen konkreten Fall mit deinen konkreten Zahlen prüfen und dann einen Bescheid erlassen.
Relevant wäre auch ob du Angestellte beschäftigst. Wer angestellte beschäftigt (Ausnahme: Ein Minijobber) ist eigentlich immer als hauptberuflich selbständig anzusehen.
Wenn dir der Bescheid nicht gefällt kannst du diesem widersprechen und notfalls auch klagen vor dem Sozialgericht. Aber du hättest Rechtssicherheit. Etwas, das dir hier keiner liefern kann.
Hallo,
sozialversicherungspflichtig ist die selbstständige/freiberufliche Tätigkeit wohl nicht, das sind nur bestimmte Berufsgruppen, allerdings könnte sich die Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung ändern.
Bei überwiegender Selbstständigkeit kommen nicht nur die höheren Mindestbeiträge für Selbstständige zum Tragen, sondrn es fällt auch der Arbeitgeberzuschuss weg. Also: Besser unter dem Arbeitnehmereinkommen bleiben !
Viel Glück
Barmer
Hallo Mitglied Barmer, vielen Dank für die Antwort.
Können Sie mir sagen ob der Freiberuf überwiegt, wenn ich z.B. aus Freiberuf mit ca 15 Stunden/Woche im Monat 1200 Euro erziele, und aus Midijob mit 23 Stunden/Woche 845 Euro/Monat erziele?
Allgemeiner: Wird das Überwiegen des Freiberufs in Abhängigkeit primär von Arbeitszeit oder primär von Einkommen festgestellt?
Hat sich was geändert seit gestern? Schon da habe ich Dir gesagt, dass Du nicht freiberuflich bist.
Hallo Vulkanismus, danke der Nachfrage - Es gibt ein Angestelltenverhaeltnis als Haushaltshilfe, 845,50 Euro/Monat. Dazu gibt es einen Freiberuf, momentan ca 600 Euro/Monat (Lehrer fuer Rhetorik). Die Frage bezieht sich auf diese Kombination, fuer den Fall dass das Rhetoriktraining deutlich an Umfang zunimmt, wobei dies sich nicht auf die Arbeitsstunden bezieht sondern vor allem auf den Stundensatz den ich nehmen kann.
Das macht die Sache eben kompliziert: beides wird herangezogen und die Kasse prüft jeden Fall individuell. Wenn z.B. die Angestelltentätigkeit zuerst da war und die Freiberuflichkeit (Trainer für Rhetorik wäre natürlich eine) wird unregelmäßig in den Randstunden ausgeübt , wäre das anders zu sehen, als wenn die Lebenssituation auf den Ausbau der Freiberuflichkeit angelegt ist und die Haushaltshilfe in den Hintergrund tritt.
Bei dem Berufsbild wäre auch Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zu prüfen !!
Hallo Kevin1905,
vielen Dank zunächst für den passenden Link.
Meine Frage bezieht sich praktisch darauf, ob, falls sich die Situation wie beschrieben entwickeln sollte, Abgabepflicht zur Sozialversicherung für die freiberuflich erzielten Einkünfte vorliegt.
Dies ist vor allem in dem Zusammenhang zu verstehen daß ich natürlich auch einen Einfluss darauf habe wie sich die Situation entwickelt. Daher zielt die Frage auf eine mögliche Situation ab, so dass ich sie momentan nicht durch eine Statusfeststellung klären lassen kann.
Um eine möglichst günstige Situation herbeizuführen, muss ich natürlich vorher wissen was die möglichst günstige Situation ist - wenn ich eine weniger günstige Situation herbei geführt habe und dann den Status feststellen lasse, ist der erstmal festgelegt.
In jedem Fall nochmal vielen Dank für den Link.