Beamter und selbstständiger Nebenjob?

3 Antworten

Wenn Du Dich selbständig machst, hat die 450,- Euro Grenze keine Bedeutung. Die ist nur beim Angestelltenverhältnis wichtig, weil bis zu der Höhe der Arbeitgeber alle Abgaben trägt.

Bei einem selbständigen ist vom ersten Euro Gewinn an alles zu versteuern, wobei es einen Freibetrag von 410,- Euro gibt und einen Härteausgleich (teilweise Besteuerung) bis 820,- Euro pro Jahr.

Dein ienstherr muss informiert werden.

Als Beamter fallen natürlich keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Lediglich für die Einkommensteuer musst Du eine Anlage "EÜR" ausfüllen und das Ergebnis über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung einbringen.

Als Beamter bist Du wahrscheinlich beihilfeberechtig und privat krankenversichert. Da spielt das geringfügige Nebeneinkommen keine Rolle. Auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse wäre das so.

Dasselbe gilt für die gesetzliche Rente. Natürlich ist es sinnvoll, vorsorglich bei diesen Kassen anzufragen. Sobald das Nebeneinkommen höher wird, musst Du Beiträge bezahlen.

Du musst das aber beim Finanzamt anmelden. Da musst Du einen Fragebogen ausfüllen. Und am Jahresende eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen.

Eine Gewerbeanmeldung ist sehr wahrscheinlich nicht nötig, da das eine freiberufliche Tätigkeit ist. Zur Sicherheit kannst Du aber beim Gewerbeamt anrufen und fragen.

Nur mit dem Dienstherr würde ich das abklären. Der kann nämlich von einem Beamten verlangen, eine Nebentätigkeit zu unterlassen, wenn dadurch die Hauptarbeit beeinträchtigt werden könnte. Da der Umfang der Arbeit sehr gering ist, wird er wohl zustimmen müssen.

Aber vor allem muss man aufpassen, dass wenn Deine Schüler aus der Schule nachmittags privat bei Dir kostenpflichtig Nachhilfe machen. Da könnte der "Anschein" einer Käuflichkeit entstehen ("Wer nachmittags beim Hr. Lehrer gegen Bezahlung Unterricht nimmt, bekommt bessere Noten.") Wenn das so wäre, könntest Du als Beamter Probleme bekommen. Dieser Punkt sollte also genau geklärt werden, ggf. auch mit dem Dienstherrn. Es sollten also nur Kunden sein, mit denen Du im Berufsalltag nichts zu tun hast.


Lali7 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 14:56

Das heißt, wenn ich das wirklich nur für 400 Euro im Monat mache, muss ich da bzgl. Privater Krankenkasse, Beihilfe und Rentenversicherung eigentlich nichts unternehmen?

Das mit dem Gewerbe müsste ich dann nachfragen.

Das mit den Schülern ist mir bewusst. Ich würde da auch erstmal nicht meine eigenen Schüler nehmen. Außerdem ist es ja kein Unterricht und auch keine Nachhilfe, aber mir ist schon klar, dass das Gerücht entstehen kann.

Unter welcher Berufsbezeichnung läuft das? Bitte beachten: Lerntherapie ist BG pflichtig und Nachilfe ist RV pflichtig. Wenn du das in eigenen Räumlichkeiten anbietest, brauchst du noch eine extra Haftpflichtversicherung.


Lali7 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 15:00

Ist das mit BG und KV Verpflichtung unabhängig davon, in welchen Umfang das Einkommen ist, oder erst ab einer bestimmten Grenze?

GrafRotz  16.08.2021, 15:09
@Lali7

Der BG Beitrag bemisst sich nach den Einkünften ( ist aber echt günstig, und falls dir was auf dem Weg zum Clienten passiert, tatsächlich hilfreich! Und die RV greift nur, wenn es Nachhilfe ist. Also dieses Wort bitte NIEMALS benutzen!) Mein Finanzamt hat übrigens einen Nachweis darüber eingefordert, dass ich die Qualifikation tatsächlich besitze.

Lali7 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 14:51

Würde das als Mentaltraining bezeichnen. Könnte vielleicht aber auch als Lernteraphie gelten.

Kann ich das mit der Haftpflicht umgehen, wenn ich zu meinen Kunden fahre?