Studentische Aushilfskraft und gleichzeitig selbstständig mit Kleingewerbe, ist das möglich?
Hallo,
ich bin eingeschriebener Student einer Hochschule. Ich muss ganz dringend plötzlich Geld verdienen, nun habe ich folgende Situation:
Ich habe einen Job als Studentische Aushilfskraft, die ich ab Montag anfangen werde. Bekomme dort auf Stundenbasis mein Gehalt. Das wird dann während des Semesters maximal 20Stunden/Woche möglich sein, glaube ich. Jetzt, in den Semesterferien natürlich etwas mehr.
Nun möchte ich gleichzeitig ein Kleingewerbe bzw "Freelancer"-Job führen, wie viele meiner Kommilitonen. Dafür haben manche ein besagtes "Kleinunternehmen" angemeldet - manche sind als "Freier" angemeldet. Wo ist da der Unterschied? Was macht von beiden mehr Sinn? Und geht das eine oder andere in Verbindung mit einer festangestellten studentischen Aushilftätigkeit überhaupt?
Ich werde jetzt (Ende Juli) ja kaum noch bis Ende 2011 auf den maximalen Betrag für Stundenten von 9000 Euro/Jahr kommen. Darf ich mit verschiedenen Tätigkeiten denn zeitgleich Geld verdienen (also zB in einem Monat 1200 Euro) wenn es nicht mit der Jahresobergrenze kollidiert?
Ich hoffe man kann meinen Ausführungen folgen und diese beantworten!
Vielen Dank.
2 Antworten
Ich studiere Design, das fällt dann wohl unter "künstlerische Tätigkeit" und darf meines Wissens als Freiberufler verbucht werden. Ich komme, wenn ich jetzt Ende Juli mit Arbeiten und Geld verdienen für 2011 erst anfange, ja garantiert nicht mehr im Jahresdurchschnitt über 20Std/Woche oder den Freibetrag von zigTausend Euro. Wären ich bei Verdienst und Stunden unter der Jahresdurchschnitt/höchstgrenze auf der sicheren Seite? Stimmt es, dass ich auch "von privat" Rechnungen im Jahr bis zu 720 Euro schreiben darf ohne irgendwas anzumelden?
Zunächst darfst du rein rechtlich nicht mehr als 19,5 bzw. 20 Stunden pro Woche arbeiten, da dein Studentenstatus dann in Frage gestellt wird. Wie gesagt, das ist erstmal "rechtlich" so. Wer dieses "Recht" prüft ist eine andere Sache. Eigentlich müsste dies der Staat anhand einer Steuerüberprüfung (die auch Jahre danach stattfinden kann) dies prüfen. Der Arbeitgeber würde dies nicht tun. Trotzdem würde ich an deiner Stelle auf Nummer sicher gehen und max. 19,5 Stunden nur arbeiten!
Auch würde ich an deiner Stelle das Anstellungsverhältnis bevorzugen, denn (egal ob Kleingewerbe oder Freiberufler) dann musst du rein rechtlich min. 5 Kunden im Jahr Nachweisen können, da du sonst als Scheinselbstständiger eingestuft wirst. Leider missachten dies viele Firmen.