Darf ich einen Nebenjob(450 €) haben und nebenbei noch Zeitung austragen?
3 Antworten
Dürfen darfst Du. Aber da Du von Nebenjob sprichst, hast Du noch eine andere Tätigkeit, mit der Du Einkommen erzielst. Damit wird das Zeitung austragen nach der Steuerklasse 3 besteuert und es werden auch alle anderen Sozialabgaben fällig. In der Regel wird aber Zeitung austragen nur auf der Basis eines Minijobs vergeben - und zwei Minijobs nachgehen, die zusammen 450 € übersteigen, das ist nicht möglich.
Würde auch gerne wissen was man dann für Abzüge hat wenn man Beispielsweise für 450 Euro bei Edeka arbeitet und dann noch 150 mit Zeitung austragen verdient.
Über 450 € Einkommen wird versteuert. Immer.