Minijob wird ab 1.10.2013 voll auf die Grundsicherung angerechnet! Ist das Richtig??
Habe am 2.11.2013 einen Änderungbescheid meiner Grundsicherung erhalten,darin steht das es ein neues Gesetzt gibt das auch mein Minijob in Höhe von 120 € voll anzurechnen ist.Vorher war die Summe nicht anrechenbar. Habe dadurch plötzlich ein Minusbetrag von 66,85 € Abzüglich mein dazu benötgtes Sozialticket in höhe von 36,50 verbleiben mir noch 27,86 e von meinen 120 € Minijob. Da kann ich nur noch sagen Adieu Minijob. Wieder ein wenig Lebensfreiheit genommen
1 Antwort
Ein neues Gesetz gibt es da nicht. + Kann es es sein, dass die Leistung gewechselt hat?
die beschriebene Regelung (100,- Euro frei, darüber 20 %) gehört zu ALG II, die Regelung die in Zukunft angewandt wird zur Grundsicherung.
Ausserdem, warum Adieu Minijob? Wenn der so läuft, ist es doch gut ihn zu behalten.
Falls das Sozialticket das Problem ist, einfach den Job für 83,50 machen und die 36,50 gegen Vorlage der Karte vom AG erstatten lassen.