Partnerin als 450/520€ einstellen?
Wir sind beide Voll Berufstätig und beide auch über unseren jeweiligen Arbeitgeber Gesetzlich versichert.
Ich habe allerdings noch Webseiten nebenbei, wo auch Sie ab und an Berichte schreibt. Dort laufen auch Einnahmen ein, die 4 Stellig sind.
Kann ich meine Partnerin als 450€ (bzw. 520€?) Kraft einstellen?
Was ist da zu beachten? Muss ich sie versichern oder so? Eigentlich ist sie ja eh Gesetzlich durch ihren Arbeitgeber versichert.
Die Arbeit ist im Grunde am PC sitzen, Beiträge schreiben etc.
3 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass Euer gemeinsamer Grenzsteuersatz über 32 % liegt, denn sonst würde es sich wegen der pauschalen Abgaben nicht lohnen.
Wenn es so ist, dann lohnt es sich, weil Ihr mehr an Einkommensteuer spart, als die Abgaben ausmachen.
Zu überlegen wäre noch, ob Deine Frau die 4,6 % freiwillig in die Rentenversicherung einzahlt (würde vom Minijoblohn abgezogen), weil sie dadurch aber die vollen 19,6 % Rentenversicherungsbeitrag angerechnet bekommt.
Die vom Arbeitgeber zu zahlenden 30 % für RV (15 %), KV(13 %) und pauschale Lohnsteuer (2%) fallen auch bei Minijobbern mit hauptberuflicher nichtselbständiger Beschäftigung an.
Wenn Du als Selbständiger angemeldet bist, kannst Du einstellen, wen Du willst.
Auch Deine Frau!
Und na klar musst Du die gesetzlich geforderten Abgaben abführen, unabhängig davon, dass Deine Frau Vollzeit angestellt ist!