Partnerin als 450/520€ einstellen?

3 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass Euer gemeinsamer Grenzsteuersatz über 32 % liegt, denn sonst würde es sich wegen der pauschalen Abgaben nicht lohnen.

Wenn es so ist, dann lohnt es sich, weil Ihr mehr an Einkommensteuer spart, als die Abgaben ausmachen.

Zu überlegen wäre noch, ob Deine Frau die 4,6 % freiwillig in die Rentenversicherung einzahlt (würde vom Minijoblohn abgezogen), weil sie dadurch aber die vollen 19,6 % Rentenversicherungsbeitrag angerechnet bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

=> www.minijobzentrale.de

Die vom Arbeitgeber zu zahlenden 30 % für RV (15 %), KV(13 %) und pauschale Lohnsteuer (2%) fallen auch bei Minijobbern mit hauptberuflicher nichtselbständiger Beschäftigung an.

Wenn Du als Selbständiger angemeldet bist, kannst Du einstellen, wen Du willst.

Auch Deine Frau!

Und na klar musst Du die gesetzlich geforderten Abgaben abführen, unabhängig davon, dass Deine Frau Vollzeit angestellt ist!