Arbeitslos, Nebengewerbe, Kleinunternehmerregelung

1 Antwort

Du wirfst viele Begriffe durcheinander.

  1. Kleinunternehmer bist Du, weil Dein Umsatz unter 17.500,- ist. Deshalb wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Das hat aber mit Einkommen/Gewinn nicht zu tun.

  2. Die 450,- Euro monatlich sind die Minijobregelung. Bis zu diesem Betrag kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer den Lohn netto auszahlen und die Abgaben selbst pauschal entrichten. Hat auch nichts mit Deiner Selbständigkeit zu tun.

  3. Du kannst soviel verdienen wie Du willst, nur musst Du dann irgendwann Steuern zahlen, aber die Steuern sind weniger als die Hälfte von Gewinn, Dir bliebt noch immer mehr, als würdest Du weniger verdienen.

  4. Wenn Dein Gewinn höher ist als 435,- dann wird bei der Anrechnung 435,- - 165,- =270,- kein Anspruch mehr bestehen.

  5. Für mich stellt sich die Frage, warum Du für Deine selbständige Tätigkeit keinen Gründerzuschuss beantragt hast. Höhe ALG I + 300,- pauschal für Sozialabgaben = 570,- die Dir ausgezahlt würden.


peteypatx 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 15:12

Danke für deine Antwort!

den Antrag für Gründungszuschus hab ich schon, muss ihn + Businessplan der IHK vorlegen und dann noch zurück zum Arbeitsamt. Werde ich machen!

Also wenn ich mit meinem Minijob + Nebengewerbe insgesamt 435€ erwirtschafte im Monat, dann zahlt mir das Arbeitsamt für den Monat nichts mehr?

Also so wie ich das jetzt verstehe :)

So lange ich noch keinen Hauptjob finde, bzw Hauptgewerbe anmelde:

Minijob (178€ pro Monat) = OK Nebengewerbe (bis 17500€ umsatzsteuerfrei) = OK Wenn zusammen mehr als 435€ im Monat, kein Geld vom Arbeitsamt, jedoch bin ich weiterhin übers Arbeitsamt versichert?

Achja UND Minijob hat nichts mit meiner nebenberuflichen Selbstständigkeit zu tun, bis auf die Anrechnung fürs Arbeitsamt?

wfwbinder  26.08.2014, 16:15
@peteypatx

DEr Minijob hat nicht mit dem Gewerbe im Nebenerwerb zu tun. Kann doch gar nicht, das eine ist nichtselbständige Arbeit, das andere Gewerbe = Selbständigkeit.

Wichtig: Der Antrag ist vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu stellen. Also nicht vorher anfangen.

Wenn Du den Zuschuss bekommst, sind da ja 300,- Euro für die KV enthalten udn da wird dann auch nicht angerechnet. Du könntest 10.000,- Euro im Monat verdienen udn würdes den Gründerzuschuss trotzdem bekommen.