Hauptjob, Nebenjog auf 450 Euro und Lehraufträge auf Honorarbasis aus steuerlicher Sicht möglich ?
Hallo liebe Foraner,
ich habe da wieder einige Fragen mit der Bitte um sachliche Antworten:
Frage 1: Ist es aus steuerlicher Sicht möglich neben dem Hauptjob ein 450 Euro Job und einen Job auf Honorarbasis zu machen oder wird dadurch der 450 Euro-Job voll steuerpflichtig ?.
Frage 2 : Gibt es hierzu irgendwelche Grenzbeträge, die man beachten muss um nicht in die volle Steuerpflicht zu kommen (das die Honorareinnahmen versteuert werden müssen ist mir schon klar) ?.
Frage 3: Welche steuerfreie Beträge gibt es für die Honorartätigkeiten und macht es einen Unterschied, ob man die Lehrvorträge für ein e.V. oder eine GmbH durchführt ?.
Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.
2 Antworten
- Ja ist möglich. Minijobs sind nicht steuerfrei, aber meist pauschal durch den Arbeitgeber versteuert so dass dieser im Bezug auf deine Einkommensteuer keine Relevanz hat. Es sei denn du warst so schlau diesen über Lohnsteuerklasse (VI) laufen zu lassen.
- Besteuert bei der Einkommensteuer wird das zu versteuernde Einkommen nicht die einzelnen Einkunftsarten. Ist dein zvE kleiner als 8.130,- € (Ledig, 2013) so fällt keine Einkommensteuer an. Eventuell abgezogene Lohnsteuer wird erstattet.
- Pauschale Betriebskosten gibt es nur sehr vereinzelt. I.d.R. sind die Betriebsausgaben individuell zu belegen um gewinnmindernd berücksichtig werden zu können.
Haupttätigkeit und ein 450,- Euro Job, absolut kein Problem.
Wenn die Honorartätigkeit als selbständig gemacht wird, was Honorar ja sagt. Auch kein Problem.
Für die Honorartätigkeit keine KV Beiträge, wenn die hauptätigkeit mindestens 20 Wochenstunden hat.
Pauschale Werbungskosten sehe ich nicht, weil es die nur für ganz wenige Berufsgruppen (z. B. Journalisten und hebammen) gibt.
Also Quittungen sammeln.
Umsatzbesteuerung prüfen. Kleinunternehmen, oder regelbesteuerung.
Bei einem sog. 450 €-Job müssten m.E. auf alle weiteren Einnahmen KV-Beiträge, auch auf freiberufliche Einnahmen anfallen. Vielleicht könnte da "barmer" etwas dazu sagen.
Der e.V. ist bundesweit in Erwachsenenbildung tätig. Die GmbH bietet weltweit Messgeräte an.
Der eV arbeitet bestimmt ohne Umsatzsteuer. die GmbH bestimmt mit.
Wenn der Verein der bedeutendere wäre, würde ich (soweit es von den Umsätzen paßt) die Kleinunternehmerregel anwenden.
Bei der GmbH als Hauptauftraggeber die Option zur Regelbesteuerung.
Da aber wohl geringe kosten anfallen werden ist vermutlich die Kleinunternehmerregel günstiger.
Um auf den Bereich GmbH oder Verein einzugehen, müßte man die Tätigkeit kennen, und wissen was die GmbH oder der verein machen