Hauptjob, Nebenjog auf 450 Euro und Lehraufträge auf Honorarbasis aus steuerlicher Sicht möglich ?

2 Antworten

  1. Ja ist möglich. Minijobs sind nicht steuerfrei, aber meist pauschal durch den Arbeitgeber versteuert so dass dieser im Bezug auf deine Einkommensteuer keine Relevanz hat. Es sei denn du warst so schlau diesen über Lohnsteuerklasse (VI) laufen zu lassen.
  2. Besteuert bei der Einkommensteuer wird das zu versteuernde Einkommen nicht die einzelnen Einkunftsarten. Ist dein zvE kleiner als 8.130,- € (Ledig, 2013) so fällt keine Einkommensteuer an. Eventuell abgezogene Lohnsteuer wird erstattet.
  3. Pauschale Betriebskosten gibt es nur sehr vereinzelt. I.d.R. sind die Betriebsausgaben individuell zu belegen um gewinnmindernd berücksichtig werden zu können.

Haupttätigkeit und ein 450,- Euro Job, absolut kein Problem.

Wenn die Honorartätigkeit als selbständig gemacht wird, was Honorar ja sagt. Auch kein Problem.

Für die Honorartätigkeit keine KV Beiträge, wenn die hauptätigkeit mindestens 20 Wochenstunden hat.

Pauschale Werbungskosten sehe ich nicht, weil es die nur für ganz wenige Berufsgruppen (z. B. Journalisten und hebammen) gibt.

Also Quittungen sammeln.

Umsatzbesteuerung prüfen. Kleinunternehmen, oder regelbesteuerung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Finanzwirt  03.12.2013, 10:07

Bei einem sog. 450 €-Job müssten m.E. auf alle weiteren Einnahmen KV-Beiträge, auch auf freiberufliche Einnahmen anfallen. Vielleicht könnte da "barmer" etwas dazu sagen.

klPrinz 
Beitragsersteller
 02.12.2013, 11:53

Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten

wfwbinder  02.12.2013, 10:56

Um auf den Bereich GmbH oder Verein einzugehen, müßte man die Tätigkeit kennen, und wissen was die GmbH oder der verein machen

klPrinz 
Beitragsersteller
 02.12.2013, 11:56
@wfwbinder

Der e.V. ist bundesweit in Erwachsenenbildung tätig. Die GmbH bietet weltweit Messgeräte an.

wfwbinder  02.12.2013, 14:00
@klPrinz

Der eV arbeitet bestimmt ohne Umsatzsteuer. die GmbH bestimmt mit.

Wenn der Verein der bedeutendere wäre, würde ich (soweit es von den Umsätzen paßt) die Kleinunternehmerregel anwenden.

Bei der GmbH als Hauptauftraggeber die Option zur Regelbesteuerung.

Da aber wohl geringe kosten anfallen werden ist vermutlich die Kleinunternehmerregel günstiger.