BAföG, Übungsleiterpauschale
Hallo,
Ich bin seit Kurzem endlich BAföG-Empfänger. Doch die Freude über den Bescheid und eine satte Nachzahlung währte nur kurz, denn offensichtlich habe während der Bearbeitung des Antrags (7 Monate!) zu viel Geld dazu verdient. Es handelte sich ausnahmslos um nebenberufliche Tätigkeiten (<400 €). Allerdings habe ich in drei Monaten bei zwei Arbeitgebern gearbeitet und liege daher im Schnitt auf den Bewilligungszeitraum gerechnet ca. 100 € über dem Freibetrag. Insgesamt also über 900 € (BWZ = 9 Monate), die ich nun zurück zahlen müsste.
Nun hatte ich folgende Idee: Da ich u.A. an der Uni als Betreuer von Praktika gearbeitet habe, wollte ich dieses Einkommen als Übungsleiterpauschale (nach § 3 Nr. 26 EStG) deklarieren lassen, damit es nicht in die Berechnung meines Einkommens mit eingeht. Ich habe bereits ausführlich geprüft, ob die Tatigkeiten nach Gesetzestext tatsächlich so eingetuft werden können und das ist definitiv der Fall (Nebenberuflich, öffentliche Körperschaft, Art der Tätigkeit, etc.).
Ich habe mir also von den jeweiligen Instituten, an denen ich gearbeitet habe, bescheinigen lassen, dass ich als Übungsleiter tätig war. Eines der Institute hat sogar den entsprechenden Paragraphen in die Bescheinigung aufgenommen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das reicht? Soweit ich weiß, ist streng genommen die Uni der Arbeitgeber, und nicht die Institute. Gehe ich damit jetzt also zur Personalabteilung der Uni? Muss die Universität oder das Institut ihrerseits die Tätigkeit auch beim Finanzamt als Übungsleitertätigkeit angeben? Wird das alles abgeglichen? Wie muss der Nachweis beim BAföG-Amt erfolgen? Muss ich mir das auch vom Finanzamt bescheinigen lassen? Werden Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung überhaupt beim Finanzamt gemeldet?
Ich bin wirklich ratlos und ziemlich sauer, dass ich jetzt quasi umsonst gearbeitet habe nur weil die Bearbeitung meines Antrags so lange gedauert hat.
Also, schonmal vielen vielen Dank im voraus, solche Communities sind gold wert...
1 Antwort
Da für das BAFöG sowohl die est-pflichtigen Einkünfte als auch sonstige BEzüge maßgeblich sind, war die Tätigkeit mit der "Um-Bescheinigung" wohl für die Katz'.
Merksatz für das zukünftige Leben: "Was eine Uni oder ein sonstiger Arbeitgeber auf Bescheinigungen schreibt ist für Ämter wie das Finanzamt in 90% der Fällen uninteressant."
Die Uni als öffentliche Einrichtung muss sämtliche Zahlungen an Dich, egal ob aus einem Lohn- oder einem sonstigen Vertrag an das Finanzamt melden. Das Finanzamt entscheidet dann, ob die Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag vorliegen oder nicht.
Das Finanzamt schaut ins Gesetz. Da steht, dass es eine Tätigkeit als Übungsleiter sein muss, und dass die Sache für eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgt sein muss.
Die Uni ist letzteres unzweifelhaft und wenn es ersteres nicht glaubt, dann wird es Dir schreiben und Dich bitten es nachzuweisen.
Zudem werden sie darauf achten, dass dieser Freibetrag nur ein Mal je Person gewährt wird, und nicht je Tätigkeit.
Sehr hilfreich, danke. Aber wie kann denn das Finanzamt entscheiden, ob das eine ÜL-Tätigkeit war? Die wissen ja nicht, was ich da getan habe und werden das ja wohl kaum von sich aus tun...