Rechnung für Verkauf von virtuellen Gütern?
Hallo zusammen,
ich habe heute zusammen mit einem Kollegen eine GbR (Kleingewerbe) angemeldet, welche auch ab heute läuft. Wir verkaufen in einer virtuellen Welt (selbst programmiert) virtuelle Güter wie z. B. Autos, welche dann auch im Spiel gefahren werden können. Da es sich ja um Online-Spieler handelt, ist es relativ schwer an die echten Namen der Personen zu kommen.
Laut Finanzamt dürfen wir ab sofort auch schon verkaufen und müssten keine Rechnungen hierfür schreiben, da wir Belege in Form von Kontoauszügen von PayPal und der Bank haben.
Laut Steuerberaterin sollen wir allerdings Rechnungen schreiben.
Nun zu meinen Fragen:
- Reichen die Belege aus (ohne Rechnung)?
- Kann man das Widerrufsrecht für virtuelle Güter schon ab Bestellung ungültig machen?
- Wenn Rechnung: Müssen die echten Namen, sowie Adressen auf der Rechnung enthalten sein? Mit oder ohne Steuer?
Vielen Dank schon im Voraus!
2 Antworten
Klâre die Käufer auf, dass deren Widerufsrecht mit der sofortigen Nutzung der virtuellen Gütern entfällt.
Am besten lasst ihr euch diese Aufklärung, also deren zur Kenntnisnahme, per Mausklick bestätigen.
Und in den AGB gehört das eigentlich auch hinein.
Warum die Kollegin auf der Ausstellung einer Rechnung beharrt, ist mir unverständlich.
Der Verkauf solcher Art Artikel im Internet, ist doch vergleichbar dem Verkauf von Brötchen über den Bäckereitresen. Ich gebe die Ware und bekomme das Geld. Bei Euch Paypal wird gebucht und die Datei verschickt.
Wenn Ihr eine Rechnung ausstellt, gehört Name und Adresse drauf. Aber Ihr könnt ja auch einfach nur quittieren:
Für Applikation XYZ zum Spiel ABCD per paypal erhalten 25,50 Euro.
Ob Steuer, oder nicht, könnt nur ihr wissen. Wie hoch ist denn die Umsatzerwartung? Seid Ihr Kleinunternehmer, oder nicht?
Wenn kein Kleinunternehmer, verkauft ihr ggf. mal an ausländische Unternehmen?
Zum Thema Widerrufsrecht, lese mal diesen Artikel, Punkt E. Ausschluss bei ........ Computersoftware
Falls mit dem "Bogen" der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeint ist: zwar wird von den Gewerbeämtern noch oft erzählt, dass der zugeschickt würde, tatsächlich ist der aber seit Anfang 2021 an sich zwingend elektronisch zu übermitteln. Das geht per Elster.de, dort muss man sich aber registrieren und braucht ein Zertifikat, das dauert ein paar Tsge.
Hallo,
danke für die schnelle und ausführliche Antwort!
Wir sind Kleinunternehmer, allerdings ist eben dieser Bogen vom Finanzamt noch nicht da. Daher die Unwissenheit mit der Steuer. Umsatzerwartung ca. 5.000€.
An Unternehmen verkaufen wir gar nichts, eben nur an Spieler, welche sich auf unserem Server befinden.
Aus dem Widerrufsrecht bin ich noch nicht wirklich schlau geworden, da die virtuellen Güter ja nicht verschickt werden, sondern im Spiel verteilt werden.