Hi,
ich arbeite seit ner Weile als Suchmaschinenbewerter. Das Unternehmen hat seinen Sitz in den USA, meinen Recherchen zufolge liegt demnach die Steuerschuldnerschaft bei meinem "Kunden" - Referenz hierzu ist folgender Paragraph aus dem UStG 3a (2).
Ich habe vom Finanzamt ein Formular zur Erfassung meiner Daten, sowie dem Einkommen erhalten. Ich sehe da jedoch nirgends eine Option einzutragen, dass mein Einkommen aus Auslandsumsätzen generiert wird (ausschließlich aus dem Ausland).
Nach meinen Recherchen ergibt es wenig Sinn die Kleinunternehmerregelung zu wählen, wenngleich mein Umsatz deutlich unter < 17.000 € liegt, weil sie bei Auslandsumsätzen sowieso keine Auswirkung hat.
Also wo genau gebe ich an, dass ich ausschließlich Auslandsumsätze mache, um mich von der USt zu befreien oder macht man das direkt in der USt-Voranmeldung?
Außerdem wäre es doch sinnvoll auf die Kleinunternehmerregelung zurückzugreifen?
Besten Dank!