Kleingewerbe abmelden rückwirkend?
Hallo
Ich habe Kleingewerbe angemeldet und nach 2 Wochen habe fest Arbeitsvertrag gekriegt, und war seit dem Vollbeschäftig. Das war vor 3 Jahre, und jetzt möchte ich meine Kleingewerbe abmelden. Aber ich weiß nicht ob ich Busgeld zahlen muss, oder kann ich einfach rückwirkend abmelden......
Also angemeldet nichts verdient nichts gemacht, dann vergessen, dass ich Kleingewerbe habe.......
Kann ich einfach abmelden oder muss ich was nachzahlen ?
Danke!
1 Antwort
Aber ich weiß nicht ob ich Busgeld zahlen muss,
Kommt drauf an, ob Du mit dem Bus fahren willst.
Kann ich einfach abmelden oder muss ich was nachzahlen ?
Natürlich unverzüglich abmelden. Wenn Du keine Einnahmen hattest, musst Du auch keine Steuern zahlen. Eigentlich musst Du für jedes Jahr in demdas Gewerbe angemeldet war eine Einkommensteuererklärung mitAnlageEÜR und eine Umsatzsteuererklärung abgeben,auch wenn nur 0,-Euro Einnahmenudn 0,-Euro Ausgaben darin stehen.in der ersten EÜRnatürlich die Gebühren fürdieGewerbeanmeldung und ein entsprechender Verlust.
Theoretisch kann das Finanzamt da auchVerspätungszuschläge festsetzen, aber Du kannst dem Finanzamt natürlich mitteilen, dass nie etwas passiert ist udn die können dann darauf verzichten etwas festzusetzen.
es wäre für mich besser rückwirkend abmelden? ( 01.07.2019)
Weil ich gelesen haben, dass 60 Monate hat jeder für rückwirkend anmelden oder abmelden
Also Sie empfehlen einfach abmelden(meine nicht rückwirkend) , und sagen, dass ich nichts gemacht und verdient habe
Und vollbeschäftigt war seit 3 Jahre
Könnten wir vielleicht persönlich sprechen oder telefonieren???
es wäre ganz nett von Ihnen(klar nicht kostenlos)
Danke
Wie hoch können Verspätungszuschläge sein ????