Versteuerung von Fiverr Einnahmen?
Hallo,
in einer anderen Frage habe ich bereits erwähnt, dass ich als Kleinunternehmer neben der eigentlichen, in der Gewerbeanmeldung angegebenen Tätigkeit, über 8 Monate noch eine weitere Tätigkeit ausgeführt habe, durch die ich einen Umsatz von etwa 450€ generiert habe. Nun habe ich das Gewerbe, wenn auch verspätet, erfolgreich erweitert. Die Tätigkeiten sind folgende:
· Betrieb eines Online Shops
· Dienstleistungen auf der Plattform Fiverr
Die Einnahmen aus dem Betrieb des Online Shops habe ich bereits für die Steuererklärung erfasst und in die EÜR eingetragen. Was die Einnahmen durch Fiverr betrifft, habe ich diese zwar erfasst, aber noch nicht in die EÜR eingetragen. Nun habe ich drei Fragen:
· Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen, Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?
· Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?
· Bei meinem Programm für die Steuererklärung wird in der EÜR neben den Einnahmen und dem Datum auch der Name des Kunden, die Belegnummer und der Buchungstext gefordert. Bei den Einnahmen durch den Shop ist das kein Problem, bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen. Sind diese Angaben Pflicht? Wenn ja, was könnte ich alternativ eintragen?
Ich danke jedem im Voraus, der sich den Fall anschaut und mir vielleicht sogar weiterhelfen würde mit meinen Fragen und wünsche euch allen noch einen schönen Restsonntag!
2 Antworten
Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen,
NAtürlich, denn die Einnahmen müssen erfasst werden.
Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?
Vermutlich hast Du ja keine USt-ID eingegeben.Und es stellt sich die Frage, warum Du als Anbieter von Geschäftsdienstleistungen als Kleinunternehmer arbeitest. Das ist nicht sinnvoll.
Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?
DAs Finanzamt interessiert sich nicht für die Gewerbeanmeldung, nur für Deine Einnahmen.
bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen
Dann eben Nutzername als Kundenname und Ordernummer als Belegnummer
Du musst die Einnahmen durch Fiverr in der EÜR erklären. Sollten
- Rechnungen in Deinem Namen existieren oder
- Dir Gutschriften erstellt worden sein, denen Du nicht widersprochen hast,
die Umsatzsteuer enthalten, dann musst Du diese mit Deiner Umsatzsteuererklärung erklären und an das Finanzamt abführen.
Der Name des Kunden ist nicht grundsätzlich aufzuzeichnen. Buchungstext und Belegnummer stammen ja von Dir.