Wenn ich einen Online-Shop machen möchte und die Gewerbeanmeldung im Ausland machen will, muss ich dann eine Zweigniederlassung in Deutschland anmelden? Offiziell werden alle Geschäfte im Ausland abgewickelt und die Geschäftsführung auch. Von Deutschland würde dann nur die Entwicklung der Webseite oder ähnliches nebensächliches Zeug gemacht werden.

Vielen Dank im Voraus