Verlust aus Gewerbe später verrechnen?

2 Antworten

In welchen Jahren ist denn der Verlust angefallen? Hast Du Steuererklärungen abgegeben? Hat das Finanzamt einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte festgestellt?


Student911 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 23:26

Danke für deine Antwort.
Ja ich hatte als Gewerbetreibender natürlich eine Steuererklärung gemacht. In 2014 hatte ich 4-stellig Verlust gemacht. In 2015 etwas Gewinn. Hier habe ich nun ein Schreiben von 2015 das lautet "Bescheid über die gesonderte Festellung des verbleibenden Verlustvortrags". Dort wird der Verlust von 2014 mit dem Gewinn von 2015 verrechnet. Es bleibt immer noch ein Verlust. Seit dem habe ich keine Steuererklärung mehr gemacht. Nun für 2019 macht es aber wieder Sinn und deshalb kam nun die Frage auf. Ich vermute es ist zu lange her?

Sicherlich hast du in diesen Zeiten jeweils einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gestellt. (Ist dasselbe Formular wie die Einkommensteuererklärung, nur mit einem weiteren Kreuz auf der ersten Seite des Hauptformulars).

Dann muss du ja nur auf den Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages gucken und weißt, wieviel Verlust von der Summe der Einkünfte abgezogen wird.


Student911 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 17:29

Ok das heißt ich muss rückwirkend noch für 2016 eine Steuererklärung machen? Puh...

Student911 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 15:50

Hallo EnnoWarMal, also das wäre ja super wenn das noch geht. Könnetst du mich noch in die richtige Richtung schubsen wie ich das mache? Kann ich das mit meiner Steuererklärung für 2019 zusammen machen?
Ich danke dir deine Hilfe, ich weiß sehr zu schätzen dass du dir die Zeit nimmst!

Student911 
Beitragsersteller
 22.04.2020, 23:21

Einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags habe ich leider damals aus Unwissen nicht gestellt.

EnnoWarMal  23.04.2020, 08:24
@Student911

Das kannst du ja zum Glück noch nachholen. Der anderen Antwort ist zu entnehmen, dass ab 2016 ein Verlust festzustellen ist.

Die Festsetzungsfrist für 2016 endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023.