Online-Shop im Ausland anmelden?
Wenn ich einen Online-Shop machen möchte und die Gewerbeanmeldung im Ausland machen will, muss ich dann eine Zweigniederlassung in Deutschland anmelden? Offiziell werden alle Geschäfte im Ausland abgewickelt und die Geschäftsführung auch. Von Deutschland würde dann nur die Entwicklung der Webseite oder ähnliches nebensächliches Zeug gemacht werden.
Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Was soll Dich Deine schöne Konstruktion denn kosten?
Hast Du Dich gefragt:
- Warum willst Du Deinen Handel im Ausland ansiedeln?
- Welchen Vorteil bringt es?
- In welchem Land soll es geschehen?
- Was wird es Dich zur Einrichtung kosten?
- Was wird es jährlich kosten?
Dir ist hoffentlich klar, dass Du im Land, wo Du den Handel anmeldest, eine Betriebsstätte unterhalten musst, damit es anerkannt wird.
In Frankreich würde man nur ein Unternehmen bezahlen müssen, damit es die Post abwickelt und diese Adresse wird als Unternehmenssitz angegeben.
Und wer hat Dir gesagt, dass das funktioniert?
Bevor Du sinnlos Geld ausgibst, gehe bitte zu einem Kollegen von mir, der internationale Erfahrung hat.
Aber eines lass Dir gesagt sein, ich mache internationale Steuerberatung seit über einem Vierteljahrhundert und kann Dir versichern, so klappt es nicht.
Die französische Regierung erklärt auf ihren eigenen Webseiten, dass es komplett umproblematisch ist, für Ausländer ein Unternehmen zu gründen, solange es kein reglementierter Beruf ist. Die sogennanten Domizilierungsunternehmen werden von der Regierung als Möglichkeit beschrieben, um den Unternehmenssitz in Frankreich anzumelden, ohne echte Büros zu besitzen.
Das ist ja schön, dass die französische Regierung das so beschreibt.
Aber lt. Sachverhalt ist Dein Wohnsitz in Deutschland und für Deine Besteuerung ist Deutschland zuständig.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass ein Bürocenter von Deutschen Finanzämtern nicht als Betriebsstätte anerkannt wird.
Deutschland ist definitiv für die Besteuerung meines Einkommens zuständig, aber was ist mit der Besteuerung des Unternehmens bzw. dessen Gewinns.
Was wenn keine Betriebsstätte (außer dem Bürocenter auch wenn es nicht anerkannt wird) existiert. Es existiert nur der Online-Shop, dessen Verwaltung offiziell über Frankreich läuft. Eigentlich sollte der Server ja nicht als Betriebsstätte zählen und selbst dann könnte er in Frankreich platziert werden. Lager oder ähnliches existieren auch nicht, da die Ware von einem anderem Unternehmen verarbeitet und versandt wird. Wie sieht es da mit der Rechtslage aus? Muss eine Zweigniederlassung in Deutschland angemeldet werden?
Wenn Du keine Kapitalgesellschaft gründest (was der Sachverhalt nicht hergibt), würde, wenn die Betriebsstätte anerkannt wird, der Gewinn des Betriebs in Frankreich besteuert werden, aber natürlich für Dich als beschränkt einkommensteuerplichtig, was damit vermutlich nicht billiger wird, als würde es in "D" besteuert werden.
Ich vermute aber nach meinen Erfahrungen, dass auch der Gewerbebetrieb hier besteuert wird, weil die Arbeit hier erfolgt, denn nach Deinem Sachverhalt wird ja nur über einen Server in Frankreich gearbeitet und die dortige Postadresse genutzt. Eventuell noch Versand über ein dortiges Logistikzentrum.
Es geht um Frankreich. Die Kosten sind deutlich niedriger, als in Deutschland, es ist einfacher und es stehen mehr Möglichkeiten zur Verfügung. In Frankreich würde man nur ein Unternehmen bezahlen müssen, damit es die Post abwickelt und diese Adresse wird als Unternehmenssitz angegeben. Die Kosten dafür sind ziemlich gering.
Es geht mir hier nur um die Frage ob eine Zweigniederlassung angemeldet werden musst.