Kann man Liebhaberei selber anmelden?
Moin!
Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).
Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?
Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.
Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?
Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...
Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.
Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.
1 Antwort
Wenn Du Waren, die Du selbst hergestellt hast, verkaufst, liegen Einkünfte aus Gewebebetrieb vor.
Zu den Betriebseinnahmen zählen alle Erlöse durch den Verkauf der Waren. Zu den Betriebsausgaben zählen alle Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Gewerbe. Wareneinkäufe sind daher nur Betriebsausgaben, soweit Du diese Waren anschließend verkaufst.
Beispiel:
Du kaufst 10 Ballen Wolle. Davon verwendest Du 2 Ballen um etwas zu stricken, was Du verkaufen willst und 8 Ballen für private Zwecke. Betrieblichen Bezug haben nur die 2 Ballen. Du kannst somit nur die (anteiligen) Kosten dafür geltend machen.
Betragen alle Nebeneinkünfte im Jahr unter 410 € werden er bei der Einkommensteuer nicht mitgerechnet. Darunter fallen der Gewinn wie oben beschrieben aber auch Einkünfte aus Renten, Vermietung usw.
Von einer Liebhaberei geht das Finanzamt in der Regel nur aus, wenn Du dauerhaft Verluste erwirtschaftest.
Hallo,
ich habe im Grunde dieselbe Frage.
Hast Du bereits eine Lösung oder eine Antwort erhalten, mit der Du etwas anfangen kannst?
Viele Grüße.
Danke für die Antwort!
Ja, ich weiß, dass ich nur die Kosten für die Materialien geltend machen könnte, die ich dann tatsächlich verkaufen würde, aber der Gewinn wäre wie gesagt so gut wie nichts.
Bleiben wir beim Strickbeispiel: wenn ich eine Mütze für 30€ verkaufen würde, Wolle dafür sind 20€, kommt dazu noch Verpackung und Versand und andere eventuelle Ausgaben... höchstens 5€ Gewinn für ein Einzelstück?
Mir ist ganz klar: aus unternehmerischer Sicht ist das absoluter Blödsinn und kein Geschäftsmodell. Und das ist genau der Punkt: mein Ziel wäre gar nicht ein Geschäft/Unternehmen zu gründen, sondern nur nebenbei etwas Geld aus meinem Hobby zu machen, um das Hobby selbst zu finanzieren.
Theoretisch könnte man sogar viel Glück haben und viel verkaufen und ein relativ großes Umsatz/Nebeneinküfte haben, aber mit einer sehr niedrigen Marge und am Ende kaum Gewinn. Toll als Hobbyist, blöd als Unternehmer. Daher auch meine Frage, ob in den 410€ nur Gewinn oder das ganze Umsatz berücksichtigt wird. Weil dann kommt das Finanzamt gerne und fragt was man da macht und man muss sogar Geldbuße zahlen für 100€ Gewinn im Jahr...
Als Hobbyist, der sowieso Geld für sein Hobby ausgibt, freut sich man auch über wenig Geld, das wieder reinkommt (und auch darüber, dass man die vielen Mützen, Taschen usw. loswerden kann... man kann selber nur so viele Mütze tragen und irgendwann ist die ganze Familie und Freundeskreis schon gut versorgt...).
Ich finde es nicht nur ärgerlich sondern auch wirklich schade, dass es keine Optionen für die "Hobbygründer" gibt. Einem bleibt nur, gar nichts tun (tolle Entrepreneur-Förderung...) oder ein Gewerbe anzumelden und warten bis das Finanzamt kommt und sagt "Das ist aber doch Liebhaberei!" ... Schade. Das Finanzamt hat auch schon genug große Konzerne zu kontrollieren statt die Paar Mark mehr oder weniger, die ein Hobbyist machen kann...
Danke und Grüße