Gewerbe anmelden bei Vermietung beweglicher Sache (ca. 50 € im Monat)?
Guten Morgen,
wir haben für unser Baby die Swing2Sleep gekauft und mittlerweile wird diese nicht mehr genutzt.
Da wir sie aber aufheben wollen, bis die Familienplanung komplett abgeschlossen ist, will ich sie so lange vermieten. Um auch Platz zu haben im Keller :)
Natürlich will ich dafür eine Art Vertrag aufsetzen und Kaution nehmen, das Teil ist sehr teuer. Und irgendwie muss ja auch Übergabe etc. geklärt werden.
Das ganze soll eine vorübergehende Sache sein (bis wir es eben nicht mehr brauchen und ganz verkaufen wollen) und die Miete soll nicht mehr als 50 € im Monat betragen.
Jetzt sagt ebayKleinanzeigen ich muss ein Gewerbe anmelden. Ein befreundeter Anwalt sagt, das er das nicht so sieht.
Was ist jetzt korrekt?
Vielen Dank!
1 Antwort
Da kein Gewerbe betrieben wird, muss auch keines angemeldet werden. Man braucht ja auch keinen Kranführerschein, wenn man keinen Kran führt.
Zivilrechtlich ist es Vermietung, einkommensteuerrechtlich fällt die Vermietung einzelner beweglicher Wirtschaftsgüter unter § 22 Nummer 3 EStG.
Umsatzsteuerlich gibt es hier keine Befreiung, aber isoliert betrachtet käme die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in Betracht.
Ich hab keine Ahnung, was ein
Swing2Sleep
überhaupt ist und mich daher jeder Bewertung enthalten :-)
ich kenne es auch nicht und war bei denen auf der Seite. Die nehme die gleichen Preise für die Miete.
Man sollte sich solche Dinge für 496,- kaufen und für 50,- Euro im Monat vermieten.
Kein Mensch würde einen VW Golf, der 30.000,- kostet, für 3.000,- monatlich leasen.
Wobei ich mich frage, wer 50 € Miete / Monat für eine gebrauchte Sache bezahlt, die man für unter 400 € neu kaufen kann, aber sei's drum...