Gewerbe anmelden bei Vermietung beweglicher Sache (ca. 50 € im Monat)?

1 Antwort

Da kein Gewerbe betrieben wird, muss auch keines angemeldet werden. Man braucht ja auch keinen Kranführerschein, wenn man keinen Kran führt.

Zivilrechtlich ist es Vermietung, einkommensteuerrechtlich fällt die Vermietung einzelner beweglicher Wirtschaftsgüter unter § 22 Nummer 3 EStG.

Umsatzsteuerlich gibt es hier keine Befreiung, aber isoliert betrachtet käme die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in Betracht.


Eifelia  20.05.2021, 10:36

Wobei ich mich frage, wer 50 € Miete / Monat für eine gebrauchte Sache bezahlt, die man für unter 400 € neu kaufen kann, aber sei's drum...

onnEVier245  20.05.2021, 11:01
@Eifelia

Ich hab keine Ahnung, was ein

Swing2Sleep

überhaupt ist und mich daher jeder Bewertung enthalten :-)

wfwbinder  20.05.2021, 11:44
@onnEVier245

ich kenne es auch nicht und war bei denen auf der Seite. Die nehme die gleichen Preise für die Miete.

Man sollte sich solche Dinge für 496,- kaufen und für 50,- Euro im Monat vermieten.

Kein Mensch würde einen VW Golf, der 30.000,- kostet, für 3.000,- monatlich leasen.