Selbstgestricktes online/Instagram verkaufen? Gewerbe? Finanzamt?
Hallo ich arbeite geringfügig, bin Studentin und möchte ein freies Gewerbe öffnen um meine selbstgemachten Strickprodukte zu verkaufen. Nur leider habe ich keine Ahnung auf was ich da achten muss und was das Finanzamt von mir dann verlangen wird. Muss ich dem Finanzamt dann meine ausgestellten Rechnungen nachweisen damit sie den Umsatz nachvollziehen können ( ich werde nicht mehr als max. 100€ verkaufen im Monat damit ich fie Geringfügigkeizsgrenze nicht überschreite) Auf was muss ich beim online Verkauf achten um nicht in Schwierigkeiten zu geraten z.B bei der Rechnung? Wird das Finanzamt von mir meine Instagram Seite erfahren wollen um die Verkäufe zu kontrollieren?
2 Antworten
Du meldest am Besten ein Gewerbe bei Deinem örtlichen Gewerbeamt an - geht vermutlich bereits online. Diese Information wird dann automatisch vom Gewerbeamt an das Finanzamt weitergeleitet. Weiter musst Du dem Finanzamt online einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" über die Elster abschicken (siehe dazu folgenden Blog-Artikel) - dazu kommt dann vom Finanzamt eine Aufforderung an Dich. Da gibst Du dann Deine Umsatzschätzung an und ich denke auch, dass bei Dir dann die Kleinunternehmerregelung am Besten passen würde.
Und das Finanzamt erwartet dann nur jährlich eine sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung - und sonst nichts. Die ganze Umsatzsteuerthematik geht als Kleinunternehmer an Dir dann vorbei.
Das Finanzamt stalkt jetzt nicht den ganzen Tag durch Instagram, sondern nur, wenn sie konkrete Anhaltspunkte haben.
Dem Finanzamt musst Du auch keine Rechnungen vorlegen, maximal dann, wenn sie sie anfordern.
Das Finanzamt will Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen von Dir.
Bei maximal 100 Euro Umsatz im Monat und einem Verkauf vermutlich überwiegend an Privatpersonen dürfte die Kleinunternehmerreglung am Besten für Dich sein; d.h. Du weißt auf Deinen Rechnungen keine USt aus, und das Finanzamt will daher auch keine.