Pflichten eines Einzelunternehmers im Gründungsjahr?
Welche Pflichten habe ich im Gründungsjahr als Einzelunternehmer?
Also im ersten Kalenderjahr bei Neugründung.
Dazu gehören steuerliche Pflichten, welche Steuer ich ab wann zahlen muss, Termine, die ich einhalten muss, etc.
Zu meiner Situation:
Es ist kein Eintrag im Handelsregister vorhanden.
Ich habe keine Mitarbeiter, sondern arbeite alleine.
Gewebeanmeldung ist schon erfolgt. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird noch ausgefüllt.
Danke
1 Antwort
Um mal was zu sagen:
Gewerbeanmeldung
Abgabe (elektronisch) des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, Frist 1 Monat
Umsatzsteuervoranmeldungen (fristgerecht), ggf. Antrag auf Dauerfristverlängerung
Anmeldung von Arbeitnehmern, Lohnabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen
Buchhaltung einrichten, buchen oder Steuerberater suchen u. beauftragen
Krankenkasse informieren
(Eine etwas weniger allgemein gehaltene Frage gibt weniger allgemein gehaltene Antworten)
Existenzgründerseminar wurde besucht?
Falls es um die doppelte Buchführung/ Bilanz geht, so besteht die Grenze bis 600.000 Umsatz bzw. 60.000,-€ Gewinn. Eine einfache Buchführung muss natürlich trotzdem geführt werden.-
Danke für die Antwort!
Hat man nicht eine Freigrenze, ab der man erst zu einer Buchhaltung verpflichtet ist?