Suchmaschinenbewerter - Gewerbe Neuanmeldung - Auslandsumsätze?
Hi,
ich arbeite seit ner Weile als Suchmaschinenbewerter. Das Unternehmen hat seinen Sitz in den USA, meinen Recherchen zufolge liegt demnach die Steuerschuldnerschaft bei meinem "Kunden" - Referenz hierzu ist folgender Paragraph aus dem UStG 3a (2).
Ich habe vom Finanzamt ein Formular zur Erfassung meiner Daten, sowie dem Einkommen erhalten. Ich sehe da jedoch nirgends eine Option einzutragen, dass mein Einkommen aus Auslandsumsätzen generiert wird (ausschließlich aus dem Ausland).
Nach meinen Recherchen ergibt es wenig Sinn die Kleinunternehmerregelung zu wählen, wenngleich mein Umsatz deutlich unter < 17.000 € liegt, weil sie bei Auslandsumsätzen sowieso keine Auswirkung hat.
Also wo genau gebe ich an, dass ich ausschließlich Auslandsumsätze mache, um mich von der USt zu befreien oder macht man das direkt in der USt-Voranmeldung?
Außerdem wäre es doch sinnvoll auf die Kleinunternehmerregelung zurückzugreifen?
Besten Dank!
1 Antwort
Kann es sein, dass du hier Umsatzsteuer und Einkommensteuer ein wenig in einen Topf schmeißt und das Ganze gut durchrührst? Du hast doch kein Einkommen im Ausland.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer liegst du immerhin richtig. Die KU-Regelung anzuwenden wäre hier Geldverbrennerei.
Bücher. Bücher kann ich empfehlen:
- UStG-Buch
- EStG-Buch
- GewStG-Buch
Das ist erst mal ein guter Einstieg.
Leider finde ich keine Quellen, wo man sich über das ganze Thema informieren kann, aber wie sagt man so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Also wenn Du was empfehlen kannst, auch wenn es nicht speziell in Bezug auf mein Thema ist, dann immer her damit.
Danke bzgl. der Antwort zur KU-Regelung.
Also verstehe ich das richtig, dass ich dann meine USt-Voranmeldung jeden Monat (wegen Neuanmeldung) beim Finanzamt via Elster einreiche und da dann ausschließlich die Zeile 51 (Übrige nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland) ausfülle und die restlichen Zeilen mit 0 eintrage?
Und hinzu kommt dann die Einnahmenüberschussrechnung, die ich abgeben muss, oder?
Und zu guter Letzt kommt zum neuen Jahr dann die Einkommens- und Gewerbesteuererklärung, richtig oder habe ich etwas vergessen?
Wie gesagt ich würde gern mehr darüber wissen, also falls Du Websites, Bücher o.ä. empfehlen kannst, dann wäre ich Dir tatsächlich sehr dankbar.