Aus Versehen Gewerbe statt freiberuflicher Tätigkeit angemeldet?

2 Antworten

Einen Nachteil hast Du erst, wenn Du über 24.500,- Euro Gewinn machst. Erst ab dann wird Gewerbesteuer fällig.

Also ganz entspannt bleiben.

Natürlich ist für Dich Regelbesteuerung besser als die Kleinunternehmerregelung, denn Deine Kunden werden vermutlich nur Unternehmer sein, denen Du die 19 % Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen kannst.

Du kannst aber dann die Vorsteuer aus Deinen betrieblichen Kosten und Anschaffungen (z. B. Neuer Computer, aber auch Internet, Bürobedarf usw.) abziehen. Das ist einfach Bargeld für Dich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Na die Buchhaltung, sorry, ist bei einem bestehendem Auftrag nicht wirklich schwer.

Du warst hoffentlich so schlau und hast bei der Gewerbeanmeldung die Kleinunternehmerregelung angekreuzt!?

Dann machst Du doch lediglich eine EÜR, die Summe, die dann dabei rauskommt, gibst Du dann in der Steuererklärung mit an.

Und das war es dann doch schon.

Umsatzsteuer brauchst Du dann ja nicht vereinnahmen und logischerweise auch nicht abführen.

Viel Erfolg!


wfwbinder  08.02.2021, 18:43
Du warst hoffentlich so schlau und hast bei der Gewerbeanmeldung die Kleinunternehmerregelung angekreuzt!?

Das meinst Du doch hoffentlich nicht ernst. Der Kunde unserer Fragerin ist doch mit Sicherheit Unternehmer, also kann die Fragerin die 950,- Euro Umsatzsteuer zusätzlich berechnen und hat dann den Vorsteuerabzug.

ca12345 
Beitragsersteller
 08.02.2021, 17:38

Danke für deine Antwort!

Das mit dem ankreuzen der Kleinunternehmerregelung habe ich nun schon häufiger gehört, nur gab es dieses Feld in meinem Antrag nicht. Ich habe auch grade nochmal reingeschaut, da steht nirgendwo was von Kleinunternehmerregelung. Ich habe ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen angemeldet.

Meine Frage war aber auch eher ob ich die Gewerbeanmeldung problemfrei nach so kurzer Zeit wieder rückgängig machen kann oder nicht ...

Eifelia  08.02.2021, 17:47
@ca12345

Das mit der Kleinunternehmerregelung kreuzt man auch nicht in der Gewerbeanmeldung an, sondern im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - haben Sie den abgegeben? Grundsätzlich ist der innerhalb von 3 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit abzugeben, an sich elektronisch über Elster.de - bis einschließlich 2020 ging das zumindest in NRW aber auch noch auf Papier.

Der Fragebogen ist übrigens auch bei Aufnahme einer selbständigen (vulgo: freiberuflichen) Tätigkeit einzureichen - eine solche anmelden vergleichbar mit einer Gewerbeanmeldung kann man dagegen nicht.

Eifelia  08.02.2021, 17:52
@Eifelia

Ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, können Sie allerdings nicht frei entscheiden, es kommt darauf an, was genau Sie machen:

7 Gründertipps für Grafiker (99designs.de)

Herunterscrollen bis 'welche Rechtsform wähle ich' - dort ist es erklärt, auch wenn das mit Rechtsform nicht viel zu tun hat.