Mischgebiet Wohnhaus mit Gewerbe/Gewerbe abmelden?
Hallo,
auch ich habe eine Frage.
wir haben im Jahr 2017 ein Grundstück im Mischgebiet erworben. Wir haben dort ein Einfamilienhaus mit gewerblicher Nutzung erbaut. Durch die anhaltende Situation bezüglich Corona stellt sich uns die Frage, was passiert wenn wir unser Gewerbe abmelden müssen und mein Mann sich wieder für ein angestellten Verhältnis entscheidet. Wir hatten uns das alles anders vorgestellt und man hat natürlich Angst. Daher meine Frage, was passiert wenn wir unser Gewerbe für dieses Grundstück abmelden und wir keins mehr auf dem Grundstück betreiben!? Muss ich das beim Bauamt / Gemeinde melden? Schmeißen die uns vom Grundstück (wir sind Besitzer)? Müssen wir mit einer Strafe Rechnen? Dem nach wäre hier auf dem Grundstück nur noch ein reines Einfamilienhaus. Ich danke für eure Antworten!
1 Antwort
Nein da passiert gar nix. Ihr müsst auch gar nix melden oder so. Das ist ja eine rein baurechtliche Sache, die gar nix mit dem Erwerb der Immobilie zu tun hat. Es ist lediglich die Möglichkeit gegeben, ein Gewerbe anzumelden. Man kann auch vermieten. Dann hat der Mieter dieses Recht.
Mischgebiete gibt es massenhaft und das stellt überhaupt kein Problem dar. Die Gemeinden/Städte machen häufig Mischgebiete um die Ansiedellung von Gewerbe zu forcieren. Nachbarn können dann nicht einschreiten gegen die Ansiedlung des Gewerbes. Das ist der Hintergrund.