Kann ein spanisches Konto in Deutschland gepfändet werden?

Gegen November 2019 habe ich über eBay ein Tablet in Höhe von 50 eur gekauft. Es sollte kein High Tech Gerät sein, da ich es zu einigen jungen Verwandten im Ausland schicken wollte. Das Problem war dass das Gerät nie ankam. Im Dezember kontaktierte ich den Verkäufer der mir sagte es sei ihm egal dass ich seine Ware nicht erhalten hatte, und dass er keinen Grund hätte mir kein Geld zurückzuzahlen. Nach einer langen Diskussion gelang es mir ihn des Gegenteils zu überzeugen und ich wiederrufte die Lastschrift mit seiner Einwilligung. Danach war die Geschichte für mich gegessen und ich kauft ein Tablet irgendwo anders.

9 Monate später bin ich im Supermarkt um einen Einkauf zu machen und meine Karte wird abgelehnt. Verwirrt Versuche ich es noch einmal. Vorgang nicht möglich sagt die Maschine zum zweiten Mal. Ich rufe meine Bank an, und mir wird am Telefon gesagt dass mein Konto von den Verkäufer über PayPal gepfändet wurde.

Ich hatte keine Zahlungsaufforderung jeglicher Art erhalten, weder per Post noch per E-Mail. Ich wusste überhaupt nichts davon.

Das Problem ist dass ich von Sozialleistungen momentan lebe, da ich zur Schule gehe und meine Mutter gesundheitlich unfähig ist zu arbeiten. Fakt ist, das Konto wo mein Kindergeld ankommt wurde gepfändet und ich habe kein Cent um mich zu ernähren. Da diese Situation zu stressig für mich ist habe ich beschlossen ein zweites Konto zu öffnen.

Ich habe heute online ein Konto bei der Openbank eröffnet. Diese Bank ist ein Tochterunternehmen der großen spanischen Bank Santander, und die Iban die mir gegeben wurde beginnt mit ES und nicht DE.

Meine Frage ist, kann dieses Konto gepfändet werden? Es handelt sich theoretischerweise um ein spanisches Konto, obwohl ich es in Deutschland geöffnet habe.

Ist es möglich dass dieses ausländische Konto gepfändet wird da die Pfändung in Deutschland veror dnet wurde?

Geld, Girokonto, Inkasso, Pfändung, Sozialleistungen
P-Konto kündigen trotz Pfändung darauf?

Hallo,
da die Frage anderswo aufkam, frage ich mal hier.
Situation ist die dass jemand ein P-Konto hat und ne pfändung drauf ist.
Da die bank aber Wuchergebühren (nicht p-konto-bezogen, sondern generell nur teures Kontomodell), will er wechseln.

Die mehrheit der Leute meinen hier, er dürfe zwar, aber müsse dann zeitweise ohne P-Konto rumlaufen, es könne bis zu 3 Moante dauern bis das Alte Konto dicht ist, vorher könne und dürfe er auch woanders kein P-konto errichten, etc.

Was ich deefinitiv behauptet hätte:
Hingehen, anderes konto bei neuer Bank machen, an alte Bank Kündigung von bankkonto (oder auch für den Anfang nur den P-Schutz kündigen),
unabhängig wie schnell oder langsam die alte Bank ist einfach den kündigungsschrieb nehmen und mit dem bei der neuen bank die umwandlung ins P-Konto verlangen.

Ich meine, beim basiskonto ist es ja auch so dass man nicht abwarten muss bis irgendwann mal die alte Bank die Konten real geschlossen hat, sondern man bei neuer Bank schon ein basiskonto machen kann wenn man die kündigung der alten Konten nachweist.
Warum sollte es hier bei P-Konto anders sein?
Und dass einen eine pfändung an eine alte Bank mit deren Wuchergebühren heftet, halte ich für ausgemachten Unsinn, schlicht und ergreifend.


Aber mich würde mal die Meinung hier interessieren, wie erwähnt ein P-Konto gegeben auf dem eine Pfändung liegt.
Kann ich das P-Konto kündigen oder das ganze Konto kündigen und zu einer anderen bank umziehen?
oder muss ich, keine Ahnung warum, zum Sankt Nimmerleinstag warten bis der Gläubiger irgendwann mal die pfändung wegmacht um wieder Konten wechseln oder Kündigen zu können?

Dass das alte konto bei gekündigter P-FUntkion wieder voll pfändbar ist, ist mir klar.
Da muss man es Alles eben shclau planen und timen.
geht nur um das Rechtliche hier, ob mans darf oder nicht. :-)

P-Konto, Pfändung, Kündigen
Gebühren für gepfändetes Bankschließfach (jedoch ohne es je zu öffnen), und B. Teil der Insolvenzmasse ist, da meine Privatinsolvenz eröffnet ist. Rechtmäßig?

Mein Schließfach wurde vor einem Jahr Gepfändet, das Inkassobüro hat es aber nie öffnen lassen/auf Anfrage reagiert da ich private Sachen, Fotos und Dokumente drin habe. Jetzt wurde Privatinsolvenz eröffnet und es ist Teil der Insolvenzmasse (ohne wert im Inneren).

Nun hat man mir 91euro Gebühren abgebucht. Muss ich die zahlen? Ich habe damals null Hilfe von der Bank bekommen, damit das Inkassobüro endlich ins Schließfach schaut- drin dort sind private Sachen.

Highlight: Entgegen der Sparkassen ln-Homepage, der ersten Google Ergebnisse (fachseiten) etc. und vor allem trotz dem BGH Urteil vom 16 Juli 2013 (XI ZR 260/12) hat die Bank bei der Umwandlung ins P-Konto mir einfach Leistungen gestrichen, obwohl diese nicht ohne Deckung möglich, ergo ohne Risiko sind für die Bank sind. Ich kann seit dem nicht mehr bargeldlos zahlen, bin auf Automaten angewiesen. Der BGH hat diese Praxis de facto als Stigmatisierung bezeichnet, da der Vertrag für das Girokonto nicht geändert wurde und somit der Kunde auch mit P- Konto Status sämtliche Leistungen weiter nutzen darf, solange sie bonitätsabhängig sind, die Bank also nicht Minus macht. 

Hiermit hat die Bank also die Leistung "Schließfach" fortgesetzt, und will dafür Gebühren. 

Die Leistung "EC-Karte" haben sie aber gestrichen. 

Daher zwei Fragen :

Gebühren für Teile der Insolvenzmasse?

Ist die Willkür gegenüber meinen gewährten Leistungen denn rechtens, weil so dreist kann da nur ein Denkfehler meinerseits sein oder? 

Pfändung
Gläubiger weigert sich Pfändung aufzuheben trotz Zahlung des Betrages - wie soll ich mich weiter verhalten?

**Hallo !!!

Bin neu hier, und hoffe jemand kann mir helfen.

Am 06.Juli 2016 bin ich über meine Bank informiert worden das ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss auf meinem Konto vorliegt. Durch Rechtsanwalt Haas und Kollegen.

Am 11.07.2016 habe ich den kompletten offenen Betrag an die Kanzlei überwiesen. Zuvor hatte ich versucht beim Amtsgericht das Geld persönlich zu zahlen. Dort wurde mir gesagt dass ich das an die Kanzlei überweisen soll.

Am gleichen Tag habe ich per Fax die Kanzlei Haas & Kollegen eine Kopie der Überweisung zugesandt. Zudem gebeten die Pfändungs und den Überweisungsbeschluss bei Gutschrift des Betrages zurück zu ziehen. Zusätzlich bat Ich die Kanzlei mir schriftlich zu bestätigen dass der Sachverhalt mit der Zahlung erledigt sei.

Bis zum 30.07.2016 hat sich die tolle Kanzlei noch immer nicht gemeldet, und ich kann nicht komplett über mein Konto verfügen. Einige Überweisungen wurden von meiner Bank gelöscht.

Am 31.07.2016 habe ich per Einschreiben und nochmals per Fax die Kanzlei Haas & Kollegen gebeten die Pfändung zurück zu ziehen. Zusätzlich habe ich schriftlich mit einer Kopie der Zahlung an Herr Haas & Kollegen meine Bank darüber informiert, das sich die Kanzlei sich nicht meldet. Eine Rückantwort meiner Bank bekam ich paar Tage später das nur die Kanzlei Haas & Kollegen die Pfändung zurück nehmen kann.

Nun haben wir den 06.08.2016 und habe immer noch nichts von dieser Kanzlei Haas & Kollegen gehört. Auch eine Online Bestellung wurde storniert, weil angeblich mein Konto nicht gedeckt ist. Was aber nicht der Fall war, durch ein Telefonat mit meiner Bank kam heraus das immer noch die Pfändung von Haas & Kollegen nicht zurückgezogen wurde. Und das es da durch Schwierigkeiten geben kann, solange die Pfändung noch in Kraft ist.

Jetzt habe ich Angst dass meine Bank nochmals diesen Betrag an die Kanzlei überweist. So hätte die Kanzlei diesen Betrag doppelt. Wenn diese Kanzlei sich auf Briefe und Faxe nicht meldet, wie bekomme ich dann mein Geld zurück.

Was kann ich jetzt noch machen?**

Gläubiger, Pfändung, Schulden

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