Abgabe der Vermögensauskuft ( Eidesstattliche Versicherung)
In der kommenden Woche muss ich diese eidesstattliche Versicherung ablegen und ich werde nicht um sie rum kommen. Da ich durch meine Krebserkrankung meine Selbständigkeit abgelegt habe und bereits ALG II bekomme, verfüge ich über keine finanziellen Mittel mehr. Da ich absolut keine Vorstellungen habe was jetzt mit mir passiert, bzw. auf was ich in der kommenden Zeit achten muss bitte ich um Rat. Kann ich irgendwann wieder arbeiten, ohne das mir sofort mein Konto einer Pfändung unterliegt ? Was passiert mit meinen jetzigen Konto welches ich bei der Sparkasse führe und welches reichlich im Minus steht ? Der Bankberater weiß aber noch nichts von der eidesstattlichen Versicherung. Wie muss ich mich in Zukunft verhalten ? Ich sage jetzt schon vielen Dank für jede Information die mir hilft.
3 Antworten
Da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt ist es einfacher, Du liest Dir folgenden Link durch, indem Du Erklärungen zu Deinen Fragen findest:
Die e.V. wird in der Schufa-Kartei vermerkt und dann bist Du nicht mehr Bankers Liebling. Allerdings gibt es das P-Konto, das Dich vor Kontopfändung in einem gewissen Maße schützt und zwar verbleibt ihnen der pfändungsfreie Betrag zum Leben. Mein Rat ist: Stell sofort Dein Girokonto auf das P-Konto um. Nur so hast Du in Zukunft genügend Geld zum Leben. Am Gespräch mit dem Bankberater führt für Dich kein Weg vorbei. Geh das umgehend an. Dein Leben wird sich allerdings dann ändern: Dispokredit gibt es für Dich nicht mehr, Kreditkarten auch keine und es kann Dir passieren, dass man Dich als Kunde rausekeln will.
Das ist schon richtig - eine ausführliche persönliche Beratung wäre sinnvoll, also du solltest versuchen, einen Termin bei einer Schuldnerberatung zu bekommen.
Da deine Gläubiger versucht haben, dich zu pfänden, aber es wohl bei dir für sie nichts zu holen gibt, kann ein P - Konto dir einen gewissen Schutz geben. Dazu musst du mit deiner Bank reden - aber nur selten wollen Banken ein Konto in ein P - Konto umwandeln, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Schlimmstenfalls droht die die Kündigung der Geschäftsbeziehung durch die Bank.