Kontopfändung. Wird der Freibetrag nach Zustellung der Pfändung berechnet?
Hallo miteinander,
ich habe leider seit dem 13.05.2018 eine Kontopfändung.
Meine Frage dazu:
Ich beziehe zurzeit Krankengeld. Ich hatte vor der Pfändung Geldeingänge. Erwarte jetzt nach der Pfändung noch einen Geldbetrag, auf den ich dringend angewiesen bin.
Werden die vorherigen Geldeingänge (vor der Pfändung) beachtet oder greift der Schutz bzw. gilt der Freibetrag erst danach?
Danke.
3 Antworten
Hallo !
Der Freibetrag pro Monat bei einem P-Konto ist 1143,00 Euro. Alles was Du mehr in diesem Monat Mai hast wird dann nicht ausgezahlt. Hast Du noch Familie und Kinder erhöht sich der Freibetrag.
Liebe Grüße
Die gleiche Frage wurde gestern/vorgestern gestellt. Scroll doch mal runter.
Anscheinend zählt nur das Guthaben bei Pfändungseingang plus zukünftige Eingänge. Wenn der Betrag unter der Prändungsgrenze liegt, wird nichts gepfändet. Was vor Pfändungseingang schon verfügt wurde, ist wohl irrelevant.
Welcher Freibetrag?
Da war aber die Rede von einem P-Konto - hier nicht.
Also gibt es auch keinen Freibetrag.
Oder es hat mal wieder jemand nur die Hälfte erzählt.