Kontopfändung obwohl ich kein Kontoinhaber bin?

3 Antworten

Man müßte anhand der Unterlagen nachvollziehen können, was da genau passiert ist.

Eine Pfändung als Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist nur zulässig, wenn es einen vollstreckbaren Titel gibt, mit anderen Worten, ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid.

Gegen wen gibt es denn nun einen vollstreckbaren Titel? Wirklich nur gegen Dich?

Dann wäre die Kontenpfändung in der Tat unzulässig. Allerdings ist die Pfändung ja nun einmal in der Welt. Ob der Gläubiger freiwillig auf die Pfändung verzichtet ist die Frage.

Formelle Fehler gegen eine Vollstreckungsmaßnahme sind mit der Erinnerung zu rügen:

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__766.html

Die muß der Kontoinhaber einlegen.


ani2312 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 08:06

Ja der Titel ist nur für meinen Partner. Wir haben schon das Inkasso Büro angeschrieben und gefragt ob eine Ratenzahlung möglich ist.

Privatier59  27.09.2018, 08:14
@ani2312

Das mit dem Partner ist natürlich interessant. Bedeutet "kontoberechtigt", dass der Mitinhaber des Kontos ist? Dann könnte nämlich gepfändet werden. Wem das Geld "gehört" ist dann ohne Bedeutung.

ani2312 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 08:21
@Privatier59

Kann ich so genau nicht sagen. Mein Schwiegervater hatte aus gesundheitlichen Gründen einen Betreuer jetzt machen das seine Kinder. Auch die Tochter hat Verfügung über das Konto. Aber was ich nicht so richtig verstehe ist das mein Partner ja ein eigenes Konto auf seinen Namen hat.

Privatier59  27.09.2018, 08:23
@ani2312

Ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts kann man keine zuverlässigen Auskünfte erteilen. Auf solche Dinge kommt es an. Laßt Euch am besten durch eine rechtskundige Person vor Ort beraten.

ani2312 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 08:51
@Privatier59

Danke erstmal für deine Antworten. Bekommt man von der Bank auch noch ein Schreiben oder Mitteilung wegen der Pfändung?

Anwaltssohn  30.09.2018, 14:08
@ani2312

Hier ist eigentlich alles wichtige dir schon gesagt worden. Aber das Konto wird gesperrt und gepfändet. Du erhältst erst einen Bescheid wenn „alles vorbei ist“. Andernfalls würde der Schuldner das Konto leerräumen „bevor es zu spät ist.“ Als Schuldner bist du (egal jetzt wem das Konto gehört) das schwächste Glied der „Schuldenkette“!

Dein Partner scheint über das Konto verfügen zu dürfen.

Ausserdem dürfte die Namensgleichheit zwischen Deinem Partner und seinem Vater dazu führen.

Der Vater muss zum Amtsgericht und vorlegen, dass es nur sein eigenes Konto ist, dann ist die Sache erledigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ani2312 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 08:07

Also sagt die Bank nicht wir erkennen den Beschluss nicht an weil das Konto nicht auf den Namen vom Schuldner läuft?

Privatier59  27.09.2018, 08:11
@ani2312

Die Bank führt eine Pfändung so aus wie sie vom Gericht beschlossen wurde.

ani2312 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 08:23
@Privatier59

Ab wann trifft das denn in Kraft. Zugestellt wurde der Beschluss am Dienstag aber am Nachmittag konnte noch Geld abgehoben werden.

wfwbinder  27.09.2018, 11:55
@ani2312

Wenn es Jemand bei der Bank zur Kenntnis nimmt. DEr Brief geht ein. kommt in die Rechtsabteilung. dann sieht sich einer den Brief an und dann handelt er.

Wenn der Brief um 12 eingeht udn der Sachbearbeiter geht früher weil seine kleine Tochter Geburtstag hat, dann sieht er das erst am nächsten Tag. Die Bank muss unverzüglich handeln (ohne schuldhaftes Verzögern), aber man muss keinen Menschen aus dem Urlaub holen.

Ausserdem sind viele Banken dazu übergegangen den Pfändungsbetrag zu separieren und das Konto weiterlaufen zu lassen, wenn der gepfändete Betrag geringer ist, als der Kontosaldo.

ani2312 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 06:39
@wfwbinder

Guten Morgen was heißt das den Pfändungsbetrag zu separieren wenn der gepfändete Betrag geringer ist als das Kontosaldo?

wfwbinder  28.09.2018, 08:02
@ani2312

Die Commerzbank z. B. nimmt von einem Konto auf dem 2.000,- sind und für das eine Pfändung über 1.100,- Euro eingegangen ist, die 1.100,- auf ein Zwischenkonto und über die verbleibenden 900,- kann man weiter verfügen.

ani2312 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 08:20
@wfwbinder

Dankeschön für die Antwort. Also heißt das im Prinzip wenn die Summe zum Pfänden drauf ist nehmen sie das Geld und der Rest steht zur Verfügung und das Konto wäre offen? Oder besteht die Pfändung dann weiterhin?

wfwbinder  28.09.2018, 08:49
@ani2312

DAs Guthaben kann verfügt werden. Die Pfändung bezieht sich auf den separierten Betrag.

ani2312 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 09:01
@wfwbinder

Wäre die Sache dann damit erledigt oder müssen wir uns noch um was kümmern

wfwbinder  28.09.2018, 09:03
@ani2312

Wenn die Pfändung berechtigt ist, gebt den Auftrag an die Bank zu überweisen. Wenn die Pfändung nicht gerechtfertigt ist, dann geht zum Amtsgericht.

Ja ist erlaubt und auch möglich. Pfändungen zielen nicht nur auf das Eigentum eines Schuldners, sondern auch dessen Verfügungsbereich. Wenn man also eine Kontovollmacht für ein Konto einer anderen Person hat, kann auch dort gepfändet werden. Eine Vollmacht für ein Konto heist ja das man dort über das Geld nach belieben verfügen kann.


ani2312 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 08:42

Aber ich finde es trotzdem irgendwie komisch da er ja wie gesagt ein eigenes Konto auf seinen Namen hat.