Wird vom Nebenjob auch ein Teil gepfändet?
Von meinem Monatslohn wird ein Teil als Lohnpfändung einbehalten und an die Gläubiger zurückgezahlt. Da mein monatliches Einkommen dadurch nicht sehr hoch ist, würde ich gerne noch zusätzlich einen Minijob ausüben. Würde dieses Einkommen auch gepfändet werden? Würde es überhaupt jemand mitbekommen, wenn ich diese zusätzliche Einnhamequelle hätte und bei der Pfändungssache nicht angeben würde?
1 Antwort
Kennt der Gläubiger beide Einkunftsquellen (zB durch eine eidesstattliche Versicherung) kann er beim Vollstreckungsgericht die Zusammenrechnung der Einkünfte beantragen. Es wird dann anteilig auch vom Einkommen aus dem Nebenjob gepfändet. Eine automatische Berücksichtigung des Nebenjobs erfolgt nicht. Parallel sollte überlegt werden das Konto vor einer Pfändung zu schützen. Denn dort landet normalerweise das Gesamteinkommen. Nähere Informationen zum Kontopfändungsschutz gibt es auf Werbung durch Support gelöscht