Darf die Krankenkasse von meinem Konto die Schulden von meinem Mann pfänden?

1 Antwort

Wenn das Konto tatsächlich auf Deinen Namen läuft und Dein Mann keine Vollmacht darüber hat wird die Pfändung ins leere laufen. Dann wäre ein P-Konto unnötig.

Wohin auf welches Konto werden denn die Leistungen bezahlt? Hat Dein Mann noch ein eigenes Konto?

"Es wird wohl auf eine Insolvenz hinauslaufen." Da würde ich bei der Schuldnerberatung mal genau nachfragen, ob Schulden aus Krankenkassenbeiträgen und Säumniszuschläge auch Restschuld-Befreit werden.

Hier noch eine Info:

"Seit dem 1. August 2013 ist das am 14. Juni 2013 verabschiedete “Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung” rechtskräftig.

Nach diesem Gesetz müssen Schulden der Nachversicherungszeit erlassen werden. Wenn man sich also erst 2011 zur Krankenversicherung gemeldet hat, werden die Beiträge von 2007 bis 2011 erlassen – sofern man keine Dienstleistungen der Krankenkassen in Anspruch genommen hat. Dies gilt sowohl für die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) als auch für die Krankenkassenbeiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV). Die Beitragsschulden aus der Zeit, die vor der Meldung bei der Krankenkasse entstanden sind, werden erlassen!"

Wenn es sich also um solche Alt-Schulden handelt, werden die normalerweise erlassen.


Conny1609 
Beitragsersteller
 04.03.2019, 13:36

Nein. Er hat kein einziges Konto. Er zog zu mir in die BG. Ich bin der haushaltsvorstand. Unser Bedarf wurde zusammen gerechnet und wird komplett mir überwiesen.