Kann ein Gläubiger mein EFH pfänden?
Habe in einem Gerichtsprozeß gegen den Kläger verloren, dem Kläger wurden 40.000 € zugesprochen. Ich habe das Geld nicht.Kann eventuell nur kleine Raten zahlen. Kann der Kläger mein noch nicht abbezahltes EFH pfänden.
1 Antwort
Anton: Bei der Höhe der Forderung ist nicht auszuschließen, dass sich der Gläubiger auf der Grundlage des vollstreckbaren Urteils eine Zwangshypothek auf deinem Grundstück eintragen lässt, allein schon um sich den Rang im Grundbuch zu sichern (bevor ihm vielleicht andere Gläubiger zuvorkommt). Ungeachtet dessen empfehle ich dir, einen mit dem Gläubiger auszuhandelnden Ratenplan einzuhalten. Geräts du in Rückstand, kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen.
Es gibt Experten, die bei hohen Vorbelastungen vom Eintrag einer Zwangshypothek wegen der Kosten abraten. Ich vertrete die Gegenansicht. Erfahrungsgemäß bleibt insbesondere bei einem Verkauf auch für den Gläubiger einer "Schornsteinhypothek" wenigsten ein Teil der Forderung realisierbar. Er hat ein Druckmittel: ohne ihn kann der Eigentümer nicht lastenfrei liefern.