Hallo miteinander,

ich habe leider seit dem 13.05.2018 eine Kontopfändung.

Meine Frage dazu:

Ich beziehe zurzeit Krankengeld. Ich hatte vor der Pfändung Geldeingänge. Erwarte jetzt nach der Pfändung noch einen Geldbetrag, auf den ich dringend angewiesen bin.

Werden die vorherigen Geldeingänge (vor der Pfändung) beachtet oder greift der Schutz bzw. gilt der Freibetrag erst danach?

Danke.