Pfändungsschutzkonto bei Ehepaaren mit eigenen Konten
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum Pfändungsschutzkonto das es ab 01.07.2010 gibt. Die Situartion ist so das mein Mann und ich je ein eigenes Konto haben, auf seinem geht das Gehalt ein und auf meinem das Kindergeld für unsere 3 Kinder.
Bis jetzt war es ja so das das Gehalt meines Mannes vom Gericht bis zur Pfändungsgrenze freigegeben wurde, dabei wurden die Kinder und ich berücksichtigt.
Ich frage mich jetzt ob mein Konto überhaupt zum p-konto werden kann, wenn ich bei dem Konto meines Mannes mit berücksichtigt werde, er also den gleichen Pfändungsschutz hat wie vorher. Müsste mein Konto dann nicht ein P-Konto mit 0 Euro Pfändungsschutz + Kindergeld sein oder würde ich dann auch nochmal den Basispfändungsschutz bekommen?
Welche Nachweise muß ich der Bank geben damit die Kinder und ich bei dem Konto meines Mannes mitberücksichtigt werden? Beim Gericht waren das Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen und das Stammbuch, brauche ich beim P-Konto noch etwas anderes?
Ist es eigentlich normal das die Bank bis jetzt noch nichts vom P-Konto weiß? Als ich sie vor ein paar Tagen darauf ansprach wurde es damit abgetan das im Internet viel Blödsinn steht...
Gruß Elke
2 Antworten
Kontopfändung bei Ehepaaren: Viele Ehepaare haben ein gemeinsames Girokonto auf dem sowohl das Einkommen des Ehemannes wie auch das Einkommen der Frau eingeht. Ebenso laufen alle Daueraufträge, Ausgaben wie Versicherungen, Kosten für die Lebensführung und sonstigen Zahlungen über dieses eine Konto. Sollte nun nur ein Partner in Zahlungsschwierigkeiten stecken, beispielsweise weil eine Anschaffung nur im Namen von einem Partner aufgenommen wurde, können sich bei Kontopfändungen Schwierigkeiten ergeben, falls nur ein Konto für beide Ehepartner geführt wird. Zwei Konten führen
Dieses Dilemma lässt sich einfach umgehen, wenn bei drohenden Kontopfändungen oder bereits eingegangenen Kontopfändungen die Zahlungsgeschäfte der Ehepartner auf zwei Konten verteilt werden. So wird sicher gestellt, dass der Ehepartner gegen den eine Kontopfändung vorliegt tatsächlich auch nur das gepfändet bekommt, was er selbst an Einkommen erwirtschaftet hat. In Zweifelsfällen und falls es unklar ist, welches Einkommen in Folge auf welches Konto einzugehen hat, vereinbaren Sie einen Termin bei einer Schuldenberatungsstelle. Weitere Tipps hier nachlesen: http://schulden24.com/kontopfandung-ehepaare/
Meine bank weis auch nix vom P-Konto... Aber ich habe beim Amtsgericht sehr gute und genaue Infos bekommen. Auch auf der seite der Bundesregierung findest du Infos.