P-Konto und Auskehrungskonto?
Ahoi,
ich habe eine Frage bezüglich des P- Kontos und Auskehrungskontos. Vielleicht bin ich aber auch zu doof um es zu schnallen da ich mich nun seit einiger zeit mit diesem Thema beschäftigen muss. Kurz zur sache:
Ich habe ein P-Konto. Auf diesem Konto ist seit 3 Monaten kein Geld eingegangen was den Freibetrag überschreiten würde. Nun bekomme ich aber eine einmalige Zahlung von ca 1700 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Freibetrag von 1330 Euro.
Meine Frage dazu ist nun folgende: Sobald dass Geld überwiesen ist und ich nicht schnell genug bin um es abzuheben, falls dies möglich ist, werden mir von diesen 1700 Euro die 370 Euro abgezogen sodass ich auf den Freibetrag komme? Danach müssten diese 370 Euro Differenz ja auf das sogenannte Auskehrungskonto kommen. Da im folgenden Monat , März, diese hohe Zahlung nicht wieder erfolgen wird sondern nur ein betrag der weit unter dem Freibetrag liegen wird, müssten mir diese 370 Euro ja eigentlich wieder auf mein P-Konto zurück gebucht werden? Ist dass so richtig? Nehmen wir an der Betrag im März beträgt 500 Euro. Diese 500 euro plus die 370 Euro die "gepfändet" wurden ergeben 870 Euro. Dies liegt ja weit unterhalb des Freibetrags. Und deshalb habe ich wieder zugriff auf dass Geld vom Monat Februar PLUS die 500 Euro vom märz? Habe ich dass so richtig verstanden?
Oder werden mir diese 1700 euro auf einmal gepfändet? Wäre doof weil ich dann wieder ohne Geld dastehen würde und dass kann ich nicht mehr länger. 3 Monate schon warte ich darauf.
Achja einen Brief mit dem titel: vorpfändung habe ich erhalten. Falls dies benötigt wird. Die 370 Euro die ja über dem Freibetrag liegen, benötige ich aber um zu leben. Ich denke auch darüber nach ob ich sowas wie einen unpfändbarkeitsantrag stellen sollte. Das Leben spielt manchmal ein komisches Spiel.
Vielen dank:)
1 Antwort
Du hast im Monat Februar Zugriff auf einen Betrag in Höhe deines Freibetrages. Das restliche Geld ist erstmal "gesperrt". Du solltest zum Ende des Monats den Freibetrag ausgeschöpft haben bzw. das restl. Geld vom Konto holen.
Im nächsten Monat (März) hast du wieder deinen Freibetrag zur Verfügung. Der aktuelle Geldeingang und ein/der Restbetrag aus dem Vormonat steht dir wieder zur Verfügung.
Also, übersteigene Beträge eines Pfändungsfreibetrags werden nicht sofort ausgekehrt. Damit kann man auch in einem gewissen Rahmen (1-2 Monate) Geld ansparen.
Super danke. Dann hab ichs ja richtig verstanden. Wollte nur nochmals sicher gehen. Ich denke 50 Euro auf dem Konto zu lassen aufgrund verschiedener abgänge wie Führungsgebühren etc geht in ordnung. hauptsache ich bekomme die abgeschöpften 370 euro nächsten monat wieder. Danach kann ich mich langsam darum kümmern wie ich aus dieser situation wieder rauskommen kann:)