P-Konto und Auskehrungskonto?

1 Antwort

Du hast im Monat Februar Zugriff auf einen Betrag in Höhe deines Freibetrages. Das restliche Geld ist erstmal "gesperrt". Du solltest zum Ende des Monats den Freibetrag ausgeschöpft haben bzw. das restl. Geld vom Konto holen.

Im nächsten Monat (März) hast du wieder deinen Freibetrag zur Verfügung. Der aktuelle Geldeingang und ein/der Restbetrag aus dem Vormonat steht dir wieder zur Verfügung.

Also, übersteigene Beträge eines Pfändungsfreibetrags werden nicht sofort ausgekehrt. Damit kann man auch in einem gewissen Rahmen (1-2 Monate) Geld ansparen.


Chuckydalek 
Beitragsersteller
 08.02.2023, 07:58

Super danke. Dann hab ichs ja richtig verstanden. Wollte nur nochmals sicher gehen. Ich denke 50 Euro auf dem Konto zu lassen aufgrund verschiedener abgänge wie Führungsgebühren etc geht in ordnung. hauptsache ich bekomme die abgeschöpften 370 euro nächsten monat wieder. Danach kann ich mich langsam darum kümmern wie ich aus dieser situation wieder rauskommen kann:)