gerichtsvollzieher ALG und finanziertes auto pfändet er das?
hallo,ich habe die berfürchtung das bald der gerichtsvollzieher zu mir kommt. nun ist es so das ich demnächst wahrscheinlich ALG 1 beziehen werde. zudem habe ich vor kurzem ein auto finanziert,was aber aber unter handschlag abgelaufen ist,da ich den verkäufer sehr gut kenne.dabei handelt es sich um einen golf 3 baujahr 1995. meine angst ist nun das der golf weg ist. was wird er beim Ersten besuch tun. ich habe bereits mehrere male versucht meinen gläubiger zu erreichen jedoch ohne erfolg.
4 Antworten
Meine Ansicht zu dieser Frage ist, dass das Auto nicht gepfändet wird, da die Unkosten für Pfändung, Wertschätzung durch Gutachter, Abschleppen durch Abschleppdienst und Unterstellung bei einer Spedition doch viel zu hohe Kosten verursacht, so dass der Erlös für die Kosten vermutlich nicht einmal ausreicht.
Sinn der Zwangsvollstreckung ist es, Erlös für den Gläubiger zu erwirtschaften und nicht dem Schuldner Schaden zuzufügen. Der PKW ist um einige Tausend Euro zu wenig Wert , als dass eine Pfändung sinnvoll wäre.
Wenn etwas unter der Hand gelaufen ist bekommst Du den Gerichtsvollzieher wohl kaum davon überzeugt, daß ein anderer an dem Auto Sicherungseigentum hat und daher eine Pfändung unzulässig ist. Wovon Du den Gerichtsvollzieher aber sehr wohl überzeugt bekommst ist, daß bei einem.so alten Auto der Erlös nicht mal die Vollstreckungskosten decken kann.
Vielleicht kann er dem Gerichtsvolzieher anbieten, ihn mit dem Auto abzuholen. Dann kommt er vielleicht nicht....
Deine "Finanzierung" ist ja nicht belegbar. Der GV kann Dein Auto pfänden, sofern es auf Dich zugelassen ist.
Einen Eigentumsvorbehalt der nur mündlich vereinbart ist, das wird der GV sicherlich nicht glauben und eine Gefälligkeit vermuten.
Ich vermute auch fast, dass es sich kaum noch lohnt so ein altes Auto zu pfänden. Gerichtsvollzieher nehmen auch gerne neuwertige Elektrogeräte zur Pfändung mit oder andere Wertgegenstände aus dem Hausstand. Sollte da nichts bei sein, was sich zu pfänden lohnt, könnte es sein dass er dein Auto in Betracht zieht...
Ob das belegbar ist oder nicht kommt auf den "Finanzierungspartner" an. Ein Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen ist an keine bestimmte Form gebunden, der Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Es käme auf die Zeugenaussage des Verkäufers an, der bestätigen müsste, dass das Fahrzeug noch nicht vollständig bezahlt ist und insofern ein Eigentumsvorbehalt gilt. Ggf. müßte er Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erheben.