Wie kann ich mein Auto vor der Pfändung retten?
Also ich habe bereits beim Versuch eine Immobilie zu erwerben bei einer Zwangsversteigerung über 15 tausend Euro die ich beim Kauf eingezahlt habe an die gläubiger verloren. Und jetzt wurde die Immobilie erneut verkauft vom Gericht und hat nicht den mindest Preis den ich zahlen wollte erreicht. Jetzt kriege ich Besuch vom Zwangsvollstrecker obwohl mir der oben genannte Betrag nicht ausgezahlt wurde und sie verlangen um die 20 tausend noch als Rückzahlung weil die Immobilie unter dem Preis verkauft wurde den ich zahlen wollte. Jetzt will ich aus diesem Grund nicht in dem nicht rechten Fall das mein Auto gepfändet wird wie kann ich das verhindern zmb durch das schenken des Autos an einen Verwandten oder so ähnlich????
3 Antworten
Hi, auf Eltern oder Verwandte ummelden.
Eigentlich ja aber ich lasse mir nicht von der Bank noch mehr Geld aus der Tasche ziehen. Weil ich vollkommen im recht bin
Bist du im Recht? Du hast auf eine Immobilie geboten, ohne Dir vorher zu überlegen, ob Du den Kaufpreis finanziert bekommst.
Dann wurde noch mal versteigert, mit erheblichen Kosten, die nur entstanden sind, weil Du Dich überschätzt hattest.
Schenken klappt nicht, denn wenn die Pfändungen bei Dir fruchtlos verlaufen, wird man Dich dazu treiben ein Vermögensverzeichnis abzugeben (früher eidesstattliche Versicherung). Da muss Du dann angeben, ob Du in den letzten 3 Jahren etwas von Wert verschenkt hast.
Da wäre es besser zu verkaufen. Auch dran denken um zu melden.
Aber Du solltest eine Lösung (Vergleich) mit dem/den Gläubiger(n) suchen.
Langer Rede kurzer Sinn: Du willst die Zwangsvollstreckung in das Auto vereiteln. Ganz offenkundig schwebt Dir ein Scheingeschäft vor und das wäre nichtig.
Recht ist, wenn jemand bei einer Zwangsversteigerung meistbietet und dann den Kaufpreis bezahlt. Kann er den nicht zahlen, ist das vollkommenes Unrecht!
Und wenn dann erstens die Sicherheitsleistung einbehalten wird (sie heißt übrigens Sicherheitsleistung, weil sie sicherstellen soll, dass der Bieter auch zahlt), zweitens noch Folgekosten zu zahlen sind, ist die Bank vollkommen im Recht und der Verusacher vollkommen im Unrecht!
Eigentlich ja aber ich lasse mir nicht von der Bank noch mehr Geld aus der Tasche ziehen. Weil ich vollkommen im recht bin