Kontopfändung wird von Bank nicht aufgehoben trotz Zahlung?
Mein Konto wurde von der Gemeinde gepfändet. Das läuft nicht übers Amtsgericht. Bevor ich überhaupt die Mitteilung der Pfändung von der Bank erhalten habe(16.12.), hatte ich den Betrag bezahlt(04.12.). Einen Tag darauf (05.12.) hat die Gemeinde die Bank benachrichtigt, dass die Schuld beglichen ist und die Pfändung aufgehoben werden kann.
Ich warte nun seit 5 Wochen auf die Entsperrung meines Kontos. Ich kann im Moment darüber verfügen, weil sich Guthaben darauf befindet, aber ich kann keine Lastschrift veranlassen. Wenn kein Guthaben darauf ist, dann erhält derjenige, der versucht abzubuchen die Mitteilung, das Konto sei gesperrt. Aus diesem Grund wurde es auch von Paypal entfernt und ich kann es nicht mehr hinzufügen, solange die Sperrung aktiv ist.
Letzte Woche wurden morgens Abbuchungen zurückgewiesen, weil das Gehalt noch nicht drauf war. Nachmittags war es dann drauf, aber die Buchungen wurden nicht durchgeführt und mir entstehen dadurch Kosten ohne Ende. Gefühlte 100 Mal war ich schon auf der Bank, hab Emails geschrieben usw. Alles was sie mir sagen, es seien ihnen die Hände gebunden, die Abteilung sei dermaßen überlastet und ich müsste mich gedulden.
Das kann doch nicht mein Problem sein! Welche Möglichkeiten habe ich?
3 Antworten
Wenn der Gläubiger (die Gemeinde) die Bank informiert hat, dass die Pfändung aufgehoben wurde, ist die Bank in der Pflicht, das Konto wieder freizugeben. Ich müsste jetzt nachschauen, was im Gesetz steht, aber ich gehe davon aus, dass die Kontofreigabe unverzüglich erfolgen muss. 5 Wochen sind davon weit entfernt.
Zumindest theoretisch wäre die Bank dir jetzt schadensersatzpflichtig für die entstandenen Kosten und Aufwendungen. Faktisch müsstest du das aber vermutlich juristisch durchsetzen.
Beschwere dich bei der Filialleitung und arbeite dich die Instanzen der Bank weiter hoch. Ggf. wendest du dich an die Zentrale der Bank. Wenn du dort nicht weiter kommst, kannst du dich außerdem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren. Bitte grundsätzlich schriftlich kommunizieren! Sonst hast du nachher nichts in der Hand. Die BaFin hat vielleicht auch Tipps, was du sonst noch machen kannst.
Wenn das alles nichts hilft, solltest du dich von einen Rechtsanwalt über mögliche juristische Schritte beraten lassen.
Vielen Dank. Bei der Filialleitung habe ich mich beschwert, aber nicht schriftlich. Das werde ich nachholen. Ich werde mich bei der BaFin informieren, welche Möglichkeiten ich habe. Nochmals vielen Dank. Das hilft mir weiter. :-)
Ja das ist quasi der Kassiker. Du zahlst bevor Pfändung vorgenommen wird. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ja nicht aufgehoben worden und lastet weiter auf dem Konto.
Hättest Du jetzt nicht gezahlt brauchst Du nix machen. Du must beim AG die Aufhebung der Pfändung beantragen.
https://www.iww.de/ve/archiv/der-praktische-fall-keine-aufhebung-der-pfaendung-trotz-zahlung-f31609
Da steckt vielleicht noch etwas anderes dahinter, das hier nicht geschildert wird.
Die Rechtsabteilung einer Bank hat für solche Dinge eigene Bearbeiter, die sowas innerhalb von Sekunden erledigen.
Es ist extrem aussergewöhnlich, dass das Konto wegen einer alten erledigten Pfändung nicht freigegeben wird.
Manchmal muss man erst Druck machen, damit etwas passiert. Ist bei Banken ähnlich wie bei Behörden.
Wenn man das Geld hat, kann ein Rechtsanwalt so etwas manchmal beschleunigen. Aber das Geld bekommt nicht immer vollständig wieder. Muss man daher abwägen.
von der Bank erhielt ich die Erklärung, dass sie seit der Migration des neuen Online Banking (Sparda Bank)völlig überlastet seien und mit über 300.000 Kunden im Rückstand nunmehr auch samstags arbeiten.
Natürlich sagte ich, dass es doch kein Aufwand sei, ein zwei Klicks zu machen. Schließlich war die Pfändung auch ratz fatz drin. Antwort der Bankfiliale vor Ort: Es tut uns leid. Uns sind die Hände gebunden. Wir können es an die Beschwerdeabteilung weiterleiten. Mehr nicht.