Kontopfändung, welche Möglichkeiten zu bezahlen?
Hallo,
ich hoffe mal, dass ich hier jemanden finde, der mir ein wenig weiter helfen kann.
und zwar geht es darum, dass das Girokonto meines Freundes bei der Sparkasse gepfändet wurde.
Den Betrag werde ich ihm leihen, sodass er die offene Forderung bezahlen kann und die Pfändung aufgehoben werden kann.
Da das Girokonto des Gläubigers bei der Postbank ist und mein Konto ebenfalls bei der Postbank ist, würde ich für ihn diesen Betrag überweisen. (Selbstverständlich mit seinem Aktenzeichen im Verwendungszweck).
Die Postbank würde dann auch gegen ein Entgelt ein Fax mit der Buchungsbestätigung etc. an die Hausbank (Pfändungsabteilung der Sparkasse) meines Freundes schicken, sodass die nachvollziehen können, dass es abgeschickt wurde.
Würde die Bank daraufhin wohl das Konto wieder freigeben?
Die Gläubiger lassen sich laut Rezensionen wohl bis zu vier Wochen Zeit mit der schriftlichen Bestätigung des Zahlungseinganges, daher mein Anliegen mit dem Fax.
Vielleicht kann mir ja jemand aus seinen Erfahrungen erzählen und somit helfen.
Danke!
3 Antworten
Gepfändet hat eine Anwaltskanzlei (Haas und Kollegen).
Ich bin mir auch sicher, dass ich ihm das Geld leihe und zurück bekomme.
Die Sparkasse hatte gesagt, dass sie entweder das Geld selber von seinem Konto überweisen oder ein Fax oder Brief mit der Bestätigung des Gläubigers brauchen, dass die Sache bezahlt wurde. Da die Gläubiger (Haas und Kollegen) aber nur Briefe verschicken und diese wie gesagt bis zu vier Wochen später ankommen laut den Rezensionen im Internet und ich das Geld lieber selber überweisen würde (um sicher zu sein, dass das Geld auch tatsächlich dort ankommt) habe ich mich gefragt ob die Bestätigung meiner Bank (in dem Fall Postbank) auch ausreichen würde? Das haben wir vergessen die Sparkasse zu fragen.
tut mir leid, aber deine Antworten bzw Kommentare ergeben für mich absolut keinen Sinn. Der Gerichtsvollzieher hat gepfändet, klar, aber im Auftrag dieser Kanzlei und mit dem Gerichtsvollzieher habe ich nichts zu klären, sondern mit dem Gläubiger.
Du hast weder mit dem Einen noch mit dem Anderen was zu klären, sondern Dein Freund.
Wenn der sich zuerst an den Gläubiger wendet, dieser sich an die Anwälte und diese wiederum an den Gerichtsvollzieher, dann dauert das Deiner Meinung nach weniger lang als sich direkt mit dem GV in Verbindung zu setzen.
Ok - dann macht mal - aber frag sowas bitte nicht mehr hier.
Ich würde das nicht so machen. Ich glaube nicht, dass so ein Fax der Postbank sich schuldbefreiend auf die Sparkasse auswirkt. Wielange die Postbank für so ein Fax brauchen würde sei mal dahingestellt.
Wenn das Konto gedeckt ist und die ssk vom Freund angewiesen wird, den Pfändungsbetrag sofort zu überweisen (und nicht erst nach 4 Wochen) müsste das Konto sofort danach freigegeben werden.
Bist Du sicher, dass Du ihm das Geld leihen willst und auch zurückbekommen wirst? Er kann ja auch zum P-Konto umwandeln und wird dadurch wieder handlungsfähig.
Warum wurde kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet? Dieses kann auf 4 Wochen rückdatiert werden. Damit gibt es im kleineren Rahmen sofort wieder zugriff.
Das mit dem Pfändungsschutzkonto kommt noch und wird morgen eingerichtet. Das ist alles ja auch kein Problem, aber trotzdem muss ja gezahlt werden.
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Eine Anwaltskanzlei kann nicht pfänden - es war wohl der Gerichtsvollzieher.
Mit dem redest Du jetzt.